Hallo,
angenommen jemand kündigt im April 2011 seinen Mobilfunkvertrag und nimmt seine Nummer mit zum neuen Anbieter.
Portierung klappt ohne Probleme und es folgt keine Rechnung für die Portierung.
Jetzt im Januar 2013 kommt für eben diese Portierung die Rechnung, mit der Begründung, das zum Zeitpunkt der Portierung aus systemtechnischen Gründen keine Rechnung erstellt werden konnte.
Dies also fast 2 Jahre nach der Portierung.
Wäre diese Forderung bereits verjährt oder wie liegen hier die Verjährungsfristen.
Vielen Dank im Voraus.
Gruß
roleover