Hallo zusammen,
der Fall: Zur Finanzierung einer Immobilie hatte ich einen Hypothekenkredit, der mit einer Grundschuld nebst Zweckbestimmungserklärung besichert war, aufgenommen. Der Kredit wurde vor geraumer Zeit gekündigt, die Immobilie wurde im Jahr 2003 verwertet (zwangsversteigert). Offen blieb eine nicht unerhebliche Restforderung, die im Weiteren jedoch nie geltend gemacht oder tituliert wurde. Ganz offensichtlich hat das Kredit gebende Institut inzwischen seine Forderungen verkauft. Der jetzige, vermeintliche Rechtsinhaber konfrontiert mich jetzt plötzlich unter Verweis auf einen vorliegenden Vollstreckungstitel (?) mit der Geltendmachung der Forderung. In keiner Weise ist ein Nachweis über die Rechtmäßigkeit der Forderung, weder dem Grunde noch der Höhe nach, gegeben.
Meine Frage: Ist die Restforderung verjährt?
Vielen Dank für Eure hilfreichen Antworten.
Johannes