Verjährung Kreditkartenkonto

Hallo

Es stellt sich folgende Frage:

1996 wurde ein Kreditkartenkonto eröffnet. Dieses wurde letztmalig 1997 benutzt mit einem Saldo (680 DM).
Die Karte wurde eingezogen oder vernichtet (unbekannt), die Karte exisitert nicht mehr.
Im September 2005 wurde das Konto durch das Kreditkartenunternehmen gekündigt. Mit gleichem Schreiben wurde die Rückforderung von (Euro 860) bis Ende Sep. 2005 gefordert.
Die Rückzahlung erfolgte nicht. Es wurden keine weiteren Schritte durch das Kreditkartenunternehmen eingeleitet. Es kam zu keiner erneuten Zahlungsaufforderung.
Im August 2010 fordert nun ein Rechtsanwalt Kosten in Höhe von 1560,- Euro ein.

Ist die Forderung verjährt?

Mit freundlichen Grüßen
tricon59

Hallo,
imo ist die Forderung verjährt, wenn nichts anderes vereinbart war. Aber es ist 1. nicht verboten verjährte Forderungen einzufordern und 2. muß man sich explizit auf die Verjährung berufen.
Ein kurzer Brief an den Anwalt sollte genügen http://de.wikipedia.org/wiki/Verjährung_(Deutschland…

Cu Rene

Vielen Dank für die Antwort.

Hilft weiter.

Danke und Grüße
tricon

Ist die Forderung verjährt?

Die Frage kann ein Rechtsanwalt beantworten. z.B. dann, wenn Du sie für 30€ Einsatz auf frag-einen-anwalt.de stellst.

Andere Sache: Das Nichtbegleichen der (möglicherweise) verjährten Forderung hat möglicherweise zur Folge, daß die Bank deren Kooperationspartner über die Nichtzahlung informiert. Das könnte Auswirkungen auf Deine Bonität haben…

Etwas weiter denken, als die evtl. verjährte Forderung nicht zu bezahlen, könnte sinnvoll sein.