Verjährung Leistungsausschluss priv.Zus.vers.?

Benötige SCHNELLE Antwort und Hilfe !

Ich habe eine private Zusatzversicherung fürs Krankenhaus (Chefarzt und Zweibettzimmer).
Akutell:
ich musste am 04.01.2011 Meniskus operiert werden (Sturz nach Wegeunfall = BG am 02.12.2010), habe die Zusage vom Vers.vertreter bekommen, dass die Kostenübernahmeerklärung ans Krankenhaus gefaxt wird.
Bei Aufnahme am 04.01.2011 lag nichts vor. Nun ließ ich mich gem. meiner priv. Zusatzversicherung behandeln / operieren.
Am Entlassungstag - 05.01.2011 (1 Tag später):
Krankenhaus hat d. Versicherung angerufen wegen Kostenübernahme und die Auskunft erhalten, dass hier ein Leistungsausschluss vorliegt. (die damalige Verletzung liegt ca. 20 Jahre zurück aus der wohl dieser Ausschluss entstanden ist).
Was kann ich machen?
Ich musste bereits per Lastschrifteinzug einen nicht unerheblichen Betrag abbuchen lassen.

Ich hoffe, dass mir hier schnellstmöglich jemand weiter helfen kann.

Besten Dank.

Viele Grüße
G.H.

Was kann ich machen?

Nichts. Wenn genau diese Situation unter den Leistungsausschluß fällt, ist das so. Ob man dem Vermittler einen Vorwurf machen kann, ist aus der Ferne schwer zu beurteilen. Konnte er denn von dem Ausschluß wissen ?

Police suchen (oder Zweitschrift anfordern),
prüfen, ob der Leistungsausschluss passt (war es das gleiche Knie ?)

wenn ja, Pech gehabt (oder besser : nicht aufgepasst, wenn zwischendurch nichts war, hätte die Versicherung sicher auf Zuruf den Ausschluss gestrichen)

(Als VN hat man das Recht auf Überprüfung solcher Ausschlüsse, aber anstoßen muss man es schon.)

Aber den Betreuer würde ich auch nicht aus der Verantwortung entlassen:

Wenn es der für Sie zuständige Verteter war, hätte er vielleicht vom Ausschluss wissen können, sicher hätte er aber sehen können, dass Sie keine Klinik-Card haben (die ersetzt die Kostenzusage im Einzelfall und das muss ihn mißtrauisch werden lassen).

Können Sie seine Aussage denn beweisen ?

Und natürlich hätte die Versicherung Sie warnen müssen, dass keine Zusage erteilt wird. Wann haben Sie die Übernahme denn angefordert ?

Viel Glück

w.will

Hallo Sweety,

bei einer geplanten Krankenhausbehandlung im Verbindung mit einer Zusatzversicherung gibt es gleich mehrere Gründe, die Leistungszusage des Versicherers VOR Behandlungsbeginn einzuholen.

Neben dem beschriebenen Problem kann auch noch das Problem der sog. gemischten Anstalten zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen. In der Statistik des PKV-Ombutsmanns steht das ganz oben auf der Liste.

Der springende Punkt: Kannst Du nachweisen, dass der Vertreter dir eine Zusage fest zugesagt hast? Dann solltest Du einen Versicherungsfachanwalt zu Rate ziehen.

Für die Zukunft solltest Du auch das eigene Verhalten überdenken. Die Leistungszusage eines Versicherers ist immer schriftlich , kein noch so nett lächelnder Vertreter kann das ersetzen.

Kopf hoch und viele Grüße
oscar.