Guten Tag,
Ich habe einen speziellen Fall. Am 13.03.2006, brachte ich meinen Sattelzug zu einer Werkstatt, wegen eines defekten Anhänger-Steuerventil, um es austauschen zu lassen, gleichzeitig war TÜV fällig. Mit TÜV und ein paar Nebenarbeiten sollte die Kosten ca. 2000,-€ betragen. Bei der Abholung des LKW`s zahlte ich bar 2000,- € gegen eine banale Quittung. Zur Verwunderung stellte mir wenig später der TÜV seine Rechnung direkt, welche ich sofort beglich. Wegen einer Umsatzsteuerprüfung im Januar 2007, wurde mir die Quittung, nicht anerkannt. Meinen Bitten eine ordentliche Rechnung von der Werkstatt zu erhalten, kam man da nicht nach. Jetzt am 16.12.2009 bekam ich eine Rechnung der Werkstatt über fast 5.000,-€, welche ich reklamierte, wegen fadenscheinigen Positionen. Streit und Ärger ist vorprogrammiert. Meine Frage, muss ich nach 3 Jahren und 9 Monaten, die Rechnung überhaupt noch anerkennen? Eine Mwst.-Eröhung hat es ebenfalls von 16 auf 19% gegeben. Von zeitnaher Rechnungsstellung, wegen der Anerkenntnis durch das Finanzamt, kann man gar nicht sprechen. Wann tritt in diesem Fall die Verjährung ein. Danke für alle Infos die ich bekommen kann. Grüsse Holger
Hallo,
ist ja ein starkes Stück-
keine Angst die Verjährung liegt bei 3 Jahren-
Außerdem ist bezahlt, dafür hast du ja die Quittung von denen bekommen. Auf ihr steht ja nichts von Vorbehalt oder so denke ich.
Aber das Finanzamt muss die Quittung nicht anerkennen, da die auch eine Rechnung brauchen, wo die UStId.Nr von dem „Saftladen“ draufsteht.
Wenn nicht musst du nen RA aufsuchen, (geht auch über Rechtschutzversicherung), der die dann auffordert, eine Rechnung inkl. der richtigen Märchensteuer!!!, auszustellen.
Eine Rechnung über 5000€ brauchst du nicht anzuerkennen, außerdem kannst du die ja auch nicht abgeben beim Finanzamt, da die ja schon von der Quittung wissen- nicht dass die dich dann wegen versuchten Betrugs anzeigen!
Du kannst denen natürlich den Fall schildern und denen die angebliche Rechnung zeigen, vielleicht können die da gegen die Firma was machen!!!
Aber wenn die sich weiter quer stellen bleibt Dir wohl nur die Möglichkeiten RA.- oder was natürlich als Selbstständiger finanziell ein Disaster ist, auf die Rückzahlung der Mwst. der Quittung verzichten.
Ich wünsche Dir trotzdem schöne Weihnachten und einen guten Rutsch ins Neue Jahr.
Fahr vorsichtig und lass Dich nicht von dem Eis auf den Straßen ärgern!
Liebe Grüße aus Berlin
Thomas Christ
habe dir schon geantwortet
habe dir schon geantwortet.