Hallo,
wenn man als Vermieter über Jahre hinweg nicht gezahlte Miete einfordern will, wie weit kann man zurückgehen, um diese einzufordern?
Gruss
Iru
Hallo,
wenn man als Vermieter über Jahre hinweg nicht gezahlte Miete einfordern will, wie weit kann man zurückgehen, um diese einzufordern?
Gruss
Iru
Ich buche die aktuelle Zahlung immer auf die am längsten ausstehende Zahlung. Dadurch wird die Verjährungsdauer von 3 Jahren zum Jahresende üblicherweise nicht erreicht.
Problematisch kann es nur werden, wenn der Mieter die Zahlung genau bezeichnet (Miete 06/10) Dann sollte man dem M zeitnah schriftlich mitteilen, wie die Zahlungen verbucht werden.
Man kann das auch im Mietvertrag schon entsprechend vereinbaren.
vnA
Dadurch wird die Verjährungsdauer von 3
Jahren zum Jahresende üblicherweise nicht erreicht.
also ist die Verjährungsfrist 3 Jahre? sagen wir mal, dass der Mieter seit 10 Jahren keine Miete gezahlt hatte, weil der Vermieter Angst vor dem Mieter hatte und sich nicht traute, die Forderungen durchzusetzen. Für welchen Zeitraum kann nun der neue - furchtlose - Verwalter die Miete einfordern?
Gruss
Iru
01/2007 verjährt am 31.12.2010
vnA