verjährung mietnebenkosten

Hallo,
ich habe über Jahre die Nebenkostenabrechnung sicherlich falsch dargestellt. Ich habe keinerlei zusätzliche Zahlungen erhalten und habe auch nicht versucht, diese einzuklagen. Nun ist ein Mieter 2008 ausgezogen und lässt mir, ohne vorherige Anmahnung, von seinem Anwalt eine Forderung zukommen. Er fordert sämtlich gezahlte NK zurück und behauptet, nie eine NK- Abrechnung erhalten zu haben. Dabei gab es darüber eine Auseinandersetzung mit dem Hausmeister und ich habe bislang die Mietsicherheit einbehalten. Diese fordert er zusätzlich sowie die Kosten seines Anwalts.
Kann mir vielleicht jemand helfen?
L.G.

Hallo ,
die rechtliche Auffassung zu Verjährung ändert sich laufend . Sie bräuchten Anwalthilfe oder wenden sie sich an Haus&Grund die Vermieterintressen vertreten .
MfG H.Fischer

Hallo,
ich habe über Jahre die Nebenkostenabrechnung sicherlich
falsch dargestellt.

Nach welchem Verteilungschlüssel hast du die NK abgerechnet?
Ich habe keinerlei zusätzliche Zahlungen

erhalten und habe auch nicht versucht, diese einzuklagen.

Du hast also offene Forderungen an deine Mieter? Oder auch Gutschriften, die du nicht zurücküberwiesen hast?
Nun

ist ein Mieter 2008 ausgezogen und lässt mir, ohne vorherige
Anmahnung, von seinem Anwalt eine Forderung zukommen. Er
fordert sämtlich gezahlte NK zurück und behauptet, nie eine
NK- Abrechnung erhalten zu haben. Dabei gab es darüber eine
Auseinandersetzung mit dem Hausmeister und ich habe bislang
die Mietsicherheit einbehalten. Diese fordert er zusätzlich
sowie die Kosten seines Anwalts.

Na versuchen kann er es ja mal…sehr dreist! Ich würde dir aber auch raten einen Anwalt mit deinem Anliegen zu konsultieren, da man auf diesem Weg und keiner Einsicht in Unterlagen und Schriftwechsel nix ausrichten oder raten könnte.
LG MB A-Klasse

Kann mir vielleicht jemand helfen?
L.G.