Verjährung Mietrückstände / offener Saldo

Hallo liebe Experten,

ein Ex-Vermieter kann ein Guthaben einer akt. NBK-Abrechnung (für 2011) nicht auszahlen, da angeblich noch ein offener Saldo auf dem Mieterkonto besteht (Mitte 2009 wurde intern im Haus die Wohnung gewechselt und im Juli diesen Jahres endete das Mietverhältnis der letztn Whg.).
Der offene Saldo bezieht sich auf die vorherige Wohnung im Haus. Für diese Whg. wurde aber bereits alles abgerechnet und auch die Mietkaution schon freigegeben, sprich das Mieterkonto war ausgeglichen (eine Kaution wäre ja für solch einen Fall vorgesehen, das der Vermieter einen offenen Betrag davon abzieht).
Frage ist nun, wenn dem Vermieter das jetzt erst auffällt, ist der Anspruch verjährt?

Vieen Dank für hilfreiche Antworten

Hallo

Frage ist nun, wenn dem Vermieter das jetzt erst auffällt, ist
der Anspruch verjährt?

Welcher Anspruch denn, wenn doch alles ausgeglichen war?
Naja, falls jedenfalls aus 2009 noch was offen sein sollte, dann ist das jetzt noch nicht verjährt.

Ansonsten gilt, dass ein seriöser Geschäftspartner seine Schulden zu jedem Zeitpunkt bezahlt und sich niemals auf deren Verjährung beruft, selbst wenn er dies dürfte.

s.