Verjährung Mietzahlung bei versäumter Abbuchung

Ich habe dem Vermieter meiner betagten Mutter, einer Senioreneinrichtung mit völlig überhöhten Preisen (20 € pro qm plus gesonderter Berechnung sämtlicher Extras) und permanenten Vertragsbrüchen (keinerlei der im Vertrag vereinbarten Serviceangebote werden zur Verfügung gestellt), seinerzeit eine Abbuchungsgenehmigung für mein Konto erteilt. Davon hat er seit 3/2008 keinen Gebrauch mehr gemacht. Ich hatte gute Gründe zu der Annahme, dass meine Mutter als Mieterin seitdem selbst die Mietzahlungen geleistet hat. Heute kommt ein Anruf, dass dies nicht der Fall gewesen sei, vielmehr inzwischen ein Rückstand von 35.000 € bestünde. Den hätte ich kurzfristig zu begleichen. Wie ist die Rechtslage? Mahnungen hat es nicht gegeben, auch keine schriftlichen Vereinbarungen zwischen meiner Mutter und dem Vermieter.

Stell die Frage mal ins Rechtsbrett. Beachte dabei bitte, dass du Sie als finktive Frage (also ohne ich) formulieren musst, sonst wird sie sofort gelöscht. FAQ 1129.

Gruß

Jörg