Hallo,
Ein Freund von mir hat 2004 ebay Betrug begangen. Hat mehrere PS2 verkauft die er nie besessen hat. Damals wurde er verurteilt (weiss nu nicht genau zu was aber glaube es war ne Geldstrafe). Nu hat er vor ein paar Wochen Post von Gericht bekommen dass eine erneute Verhandlung wegen eben diesem Delikt auf ihn zu kommen soll. Nun meine Frage. Was hat er zu befürchten? Ich meine ja, dass es mittlerweile schon längst verjährt ist.
Hallo Madman,
soweit ich weiß, verjährt Betrug normalerweise nach fünf Jahren. Wenn der Freund bereits rechtskräftig verurteilt ist, kann er eigentlich nicht wegen derselben Tat noch einmal angeklagt werden. Möglicherweise will man ihn zwar wieder wegen desselben Delikts belangen, dann aber wegen einer anderen Tat. Die Frage ist auch, ob es sich wieder um ein Strafverfahren oder jetzt um eine Zivilklage handelt. Vielleicht wollen Geschädigte ihr Geld zurück. Das lässt sich anhand deiner Schilderung nicht beurteilen.
Hallo
das Gericht Prüft in der Regel ob es sich um Verjahrung handelt oder nicht. Man sollte sich solche Dinge vorher überlegen die haben manchmal ein Jahre langes Nachspiel; oder es wurde etwas neues gemacht was man noch gar nicht weiss
Das vermute ich !
Gruß Marco www.hauptstadtdetektei.de www.pc-forensic.com
Entschuldige bitte die späte Antwort, allerdings war ich beruflich auf Reisen in Gegenden, in denen ich meine Internetaktivitäten auf ein Minimum reduzieren musste.
Juristen bekommen in der Ausbildung (Studium) eine tolle Antwort eingebläut: Kommt drauf an.
Wie immer, kommt es auf den Einzelfall an.
Im Grunde müsste ich die Akte lesen, um zu sehen, worauf die sich berufen (Rechtsgrundlage), um eine weitere Verhandlung vom Zaun zu brechen.
Der Anwalt sollte das eigentlich im Griff haben. Wenn nicht, nehmt einen neuen. Ganz einfach.