Verjährung nach fahren mit THC

Hallo,

ich hätte mal eine Frage. Leider kann ich nirgends im Internet was finden was wirklich eindeutig wäre. Ich wurde vor ein paar Wochen von der Polizei angehalten und hatte einen THC-Serum Gehalt von 1,7 ng/ml Blut. Dafür gibt es ja ein Bußgeld also ist es keine Straftat oder? Deswegen müsste doch dann auch die Verjährungsfrist nach 3 Monaten ablaufen, richtig? Ich hab am 24.08. nochmal einen Anhörungsbogen bekommen. Heisst das dann das 3 Monate danach die Verjährungsfrist abgelaufen wäre? Wär super wenn mir jemand helfen könnte.

LG Millenier

[ot} Nachfrage

Wochen von der Polizei angehalten und hatte einen THC-Serum
Gehalt von 1,7 ng/ml Blut.

Hallo Millenier,

Wie haben die das festgestellt? Solche Analysen sind mW nämlich sehr sehr teuer.
Was dich genau erwartet kannst du auf den Seiten des Kraftfahrt Bundesamtes in Flensburg nachlesen http://www.kba.de

Gruß
Sticky

Hallo,
da es sich nicht um eine OWi nach der StVO handelt, gelten die Regelverjährungsfristen des OWiG.

Gruß
HaWeThie

Hey danke für die Antworten aber wenn ich Ehrlich bin werd ich daraus nicht ganz schlau. Hab grad das OWiG gelesen und schliesse daraus das die Verjährungsfrist 6 Monate beträgt. Aber beginnen die dann neu nach dem Anhörungbogen oder wird die Woche die ich dafür Zeit hatte den Bogen auszufüllen einfach nicht mitgerechnet? Bin ehrlich gesagt total verwirrt.

LG Millenier

Hallo Sticky,

die haben das festgestellt in dem Sie mir Blut abgenommen haben und das ins Labor geschickt haben. Anscheinend spielt Geld da keine Rolle wenn man nem Studenten den Führerschein abnehmen kann.

LG Millenier

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Anscheinend spielt Geld da keine Rolle wenn man nem Studenten den Führerschein
abnehmen kann.

Stimmt spielt wirklich keine Rolle - weil das nämlich Verfahrenskosten sind, die Du bezahlen musst.

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Anscheinend spielt Geld da keine Rolle wenn man nem Studenten den Führerschein abnehmen kann.

Gott sei Dank spielt Geld keine Rolle, wenn man Menschen mit zuwenig Verantwortungsbewusstsein den Lappen wegnehmen kann. Was Du wann zu Dir nimmst, ist ja Deine Sache. Dann lass aber gefälligst die Karre stehen.

Passt jetzt zwar nicht direkt zur Frage, musste aber sein.

Nichts für ungut :smile:

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Das Problem dabei ist

Anscheinend spielt Geld da keine Rolle wenn man nem Studenten den ::Führerschein abnehmen kann.

Gott sei Dank spielt Geld keine Rolle, wenn man Menschen mit
zuwenig Verantwortungsbewusstsein den Lappen wegnehmen kann.
Was Du wann zu Dir nimmst, ist ja Deine Sache. Dann lass aber
gefälligst die Karre stehen.

Hallo,

Das Problem bei der Sache ist, daß es für Alkoholkonsum einen gewissen Toleranzwert gibt, aber sobald einer nur einen Joint raucht oder Blubbert, sofort der Lappen weg ist. Aber die Welt ist ungerecht und solange es für’s Kiffen keine Toleranzwerte gibt wird sich daran auch nichts ändern.

just my 2 cents

Gruß
Sticky

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Gott sei Dank spielt Geld keine Rolle, wenn man Menschen mit
zuwenig Verantwortungsbewusstsein den Lappen wegnehmen kann.
Was Du wann zu Dir nimmst, ist ja Deine Sache. Dann lass aber
gefälligst die Karre stehen.

ja, den belehrenden zeigefinger kann jeder schnell erheben; tolle moralpredigt.
(ich bin auch dagegen, dass sich jemand bekifft hinters steuer setzt, aber solche beiträge sind einfach nur überflüssig und nervig)

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Hey danke für die Antworten aber wenn ich Ehrlich bin werd ich
daraus nicht ganz schlau. Hab grad das OWiG gelesen und
schliesse daraus das die Verjährungsfrist 6 Monate beträgt.
Aber beginnen die dann neu nach dem Anhörungbogen oder wird
die Woche die ich dafür Zeit hatte den Bogen auszufüllen
einfach nicht mitgerechnet? Bin ehrlich gesagt total verwirrt.

Soweit ich das sehe, ist die Verjährung genau mit dem Zugang dieses Anhörungsbogens unterbrochen bzw. sie „ruht“. Also nix Verjährung - Ermittlungsverfahren läuft.

Siehe auch OWiG §32 (1), OWiG § 33 (1) 1., OWiG § 33 (3).

Da also gegen Dich ermittelt wird (offensichtlich!), ist die einzige Frist, die Dir jetzt noch helfen könnte, zwei Jahre. Sieht also nicht gut für Dich aus.

1,7ng/ml ist aber ja ein relativ niedriger Wert - ähnliche Verfahren wurden schon eingestellt. Darauf würde ich jedoch nicht pokern - der aktuelle Grenzwert liegt bei 1,0ng/ml - weisst Du ja bestimmt.

Gruß,

Malte (der trotzdem nicht allzuviel Mitleid aufbringen kann - SCNR)

1,7ng/ml ist aber ja ein relativ niedriger Wert - ähnliche
Verfahren wurden schon eingestellt. Darauf würde ich jedoch
nicht pokern - der aktuelle Grenzwert liegt bei 1,0ng/ml -
weisst Du ja bestimmt.

Hallo Malte,

Das interessiert mich jetzt. Hättest du da rein zufälligerweise einen Link?

Gruß
Stick

http://www.verkehrsrecht-ratgeber.de/verkehrsrecht/a…

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Wieso?
Hi!

Beim Alkohol gibt es eine Grenze von 0,5 bzw. 0,3 Promille, beim Kiffen ist es 0,00!

Die Grenze ist doch klar gezogen - wer sie überschreitet, hat irgendwas falsch gemacht!

LG
Guido, der kein Problem damit hat, dass Leute irgendwas konsumieren, so lange sie mein (oder irgend ein anderes) Leben im Straßenverkehr dadurch nicht gefährden

http://www.verkehrsrecht-ratgeber.de/verkehrsrecht/a…

Hallo Ivo,

Danke für diesen Link, der ist echt spitze *hansrosenthallikeindieluftspring*

Gruß*
Sticky

Hallo Guido,

Das Problem dabei ist, daß Alkohol relativ schnell abgebaut wird. THC läßt sich aber noch ca 3 Wochen im Urin nachweisen, obwohl die Wirkung, je nach „Dosierung“ schon nach 2-3 Stunden weg ist.

Gruß
Sticky

Hi!

Das Problem dabei ist, daß Alkohol relativ schnell abgebaut
wird. THC läßt sich aber noch ca 3 Wochen im Urin nachweisen,
obwohl die Wirkung, je nach „Dosierung“ schon nach 2-3 Stunden
weg ist.

Das ist mir bekannt und sollte allen fahrenden Kiffern auch bekannt sein!

Allerdings gingen wir hier von einer Blutuntersuchung aus.

Bei einmaligem Konsum ist die Nachweisbarkeit nach ca. 6 Std. nicht mehr da.
OK, bei gelegentlichem Komsum reden wir hier von 2-3 Tagen und von Wochen bei regelmäßigem Konsum…

Aber als Kiffer sollte man das wissen!

Just my 0,02€

LG
Guido

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Man lernt immer wieder dazu :smile:

Bei einmaligem Konsum ist die Nachweisbarkeit nach ca. 6 Std.
nicht mehr da.
OK, bei gelegentlichem Komsum reden wir hier von 2-3 Tagen und
von Wochen bei regelmäßigem Konsum…
Aber als Kiffer sollte man das wissen!

Hallo Guido,

Da bei mir diese Zeiten schon sehr lange zurück liegen, war ich nicht auf dem neuesten Stand.
Danke für die Infos.

Gruß*
Sticky