Verjährung nach Gerichtsstandsbestimmung genau nach 3 Monaten oder zum letzten Monatstag?

Hallo,

ich zitiere aus dem BGB:

§ 204 Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung:

(1) Die Verjährung wird gehemmt durch die Einreichung des Antrags bei dem höheren Gericht, wenn dieses das zuständige Gericht zu bestimmen hat und innerhalb von drei Monaten nach Erledigung des Gesuchs die Klage erhoben oder der Antrag, für den die Gerichtsstandsbestimmung zu erfolgen hat, gestellt wird.

Angenommen das zuständige Gericht wäre am 27. Januar bestimmt worden.
Würde die Verjährung zum 27. April eintreten oder zum 30. April, also dem letzten Tag des Monats.

Noch eine Frage: angenommen ersteres wäre der Fall, würde die Verjährung am 26. April oder am 27. April erfolgen?

Gruß

Darius

Hallo,

die drei Monate sind explizit bezeichnet:
Wenn das Gericht den 27. Januar bestimmt hat, dann wäre **der 27. April bereits der

  1. Tag des 4. Monats (Ausnahme: Feiertag oder Sonntag),**
    insoweit wäre der 26. April der letzte Tag „der drei Monate“; auch hier wieder die Ausnahme, falls die Sonntag oder Feiertag ist.

lG

Hallo

Wenn das Gericht den 27. Januar bestimmt hat, dann wäre **der
27. April bereits der

  1. Tag des 4. Monats (Ausnahme: Feiertag oder Sonntag),**
    insoweit wäre der 26. April der letzte Tag „der drei Monate“;
    auch hier wieder die Ausnahme, falls die Sonntag oder Feiertag
    ist.

Meiner Ansicht nach ist die Gerichtsbestimmung ein fristenauslösendes Ereignis, damit wäre der Entscheidungstag nicht der erste Tag der Frist, sondern sie würde erst am Folgetag beginnen §187(1)BGB.

Da Verjährung, Hemmung und Fristen immer irgendwelche Fallstricke bietet und hier nicht mal die zu liefernde Leistung benannt wure, halte ich mich ansonsten raus :smile:

Grüße,
.L