Verjährung nach grundstücksübergabe

Hallo und Guten Abend…
Also, ich hab eine etwas komische Frage.
Meine Schwiegereltern haben ein Haus mit einem Grundstück. Wie sich das halt mal so eingebürgert hat, wurde irgenwann vor langer Zeit hinter dem Grundstück ein Kompost, eine Kinderschaukel und noch ein paar stäucher angelegt.
Vor 2 Jahren kam nun der Nachbar und meinte, er hat das Grundstück gepachtet. Meine Schwiegereltern sollen alles das was sie auf seinem neuen Grundstück angelegt haben entfernen. Gesagt, getan, der Kompost, die Schaukel wurden entfernt und die Sträucher soweit gekürzt, das sie eigentlich nicht mehr zu sehen waren.
Jetzt nach zwei Jahren kam wieder ein Brief vom Nachbarn, in dem er meine Schwiegereltern ermahnte, alle Wurzeln von den Sträuchern auszugraben, und das bis auf eine Tiefe von 50cm.
Nun zu meiner Frage, der Nachbar hat ja vor 2 Jahren ohne ein Übergabeprotokoll das Grundstück angenommen und seitdem auch genutzt. Kann er jetzt nach zwei Jahren immernoch so etwas verlangen? Verjährt so etwas nicht irgendwann? Und wer sagt, dass die Sträucher sich nicht von allein da breit gemacht haben, z.B. duch den Wind der ja bekanntlich viele Samen transportiert?
Brauche dringend eine aussagekräftige Antwort, am besten mit irgendwelchen Urteilen.
Vielen Dank für eure Mühe!!!

Mfg

Hallo mondfahrer190376
danke für Deine Anfrage.

Leider bin ich hier überfordert.

Ich würde Dir vorschlagen, diese Frage in dem Forum www.123recht.net/forum unter Nachbarrecht / Button rechts oben zu stellen. Vorher bitte anmelden. Verpflichtet zu nichts.
Oder wenn Du es rechtsgenau wissen willst, mit einem minimalem Beitrag von einem Rechtsanwalt unter: www.frag-einen-anwalt.de/forum beraten zu lassen.

Viel Glück

kraroma

Da kann ich leider nicht weiter helfen, denn das ist ein bischen zu komplex.Frage einen Anwalt oder Notar.
Die müßten weiter helfen können.

Gruß

gartenhaus