Verjährung nach Kauf eines Artikels

Hallo,
kann mir jemand eine Auskunft darüber geben, ob es eine Zeitspanne gibt, nach deren Ablauf ein gekaufter Artikel nicht mehr bezahlt werden muss?

Flora, die in Zukunft weniger schlampig beim Geld eintreiben sein wird…

Hallo,
Rechnungen, falls es eine gibt, müssen innerhalb zwei Jahre angemahnt werden, um sie eintreiben zu können. Falls es keine Rechnung gibt, weiss ich nciht weiter, da müssen andere Dir helfen.
Gruss lookimalrein

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Es wäre so schon, wenn in den Fragen immer alle relevanten Details genannt werden:

  1. Bist du Kaufmann oder nur nen Internetseller?
  2. Ist der Kunde Privatmann oder Firma?
  3. Gibt es einen schriftlichen Auftrag?
  4. Gibt es einen Lieferschein mit Empfangsquittung?
  5. Welchen Daten haben die Belege Lieferschein Rechnung.
  6. Wieviel Zeit ist verstrichen?
  7. Gibt es den Kunden überhaupt noch?
  8. Ist das Insol-Verfahren möglicherweise eröffent/abgelehnt/abgeschlossen/laufend?

gruss

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo local,

Es wäre so schon, wenn in den Fragen immer alle relevanten
Details genannt werden:

Ja, hast ja Recht,

  1. Bist du Kaufmann oder nur nen Internetseller?

Habe eine Dienstleistung inkl. Warenlieferung erbracht (Gartenanlage mit Pflanzen)

  1. Ist der Kunde Privatmann oder Firma?

Privat

  1. Gibt es einen schriftlichen Auftrag?

Nein, mündlich

  1. Gibt es einen Lieferschein mit Empfangsquittung?

Ja

  1. Welchen Daten haben die Belege Lieferschein Rechnung.

November 2001

  1. Wieviel Zeit ist verstrichen?

Nun bald 2 Jahre, habe einmal gemahnt, schriftlich, aber kein Einschreiben

  1. Gibt es den Kunden überhaupt noch?

Äh, ja, er lebt noch.

  1. Ist das Insol-Verfahren möglicherweise
    eröffent/abgelehnt/abgeschlossen/laufend?

Nein.

Krieg ich mein Geld noch? Vor allem die Pflanzen sind viel Geld wert gewesen, die Arbeit ist gar nicht im Vordergrund.

Vielen Dank für Deine Mühe!
Gruss, Flora

Hi,

  1. Bist du Kaufmann oder nur nen Internetseller?

Habe eine Dienstleistung inkl. Warenlieferung erbracht
(Gartenanlage mit Pflanzen)

  1. Ist der Kunde Privatmann oder Firma?

Privat

  1. Gibt es einen schriftlichen Auftrag?

Nein, mündlich

  1. Gibt es einen Lieferschein mit Empfangsquittung?

Ja

  1. Welchen Daten haben die Belege Lieferschein Rechnung.

November 2001

  1. Wieviel Zeit ist verstrichen?

Nun bald 2 Jahre, habe einmal gemahnt, schriftlich, aber kein
Einschreiben

  1. Gibt es den Kunden überhaupt noch?

Äh, ja, er lebt noch.

  1. Ist das Insol-Verfahren möglicherweise
    eröffent/abgelehnt/abgeschlossen/laufend?

Nein.
Krieg ich mein Geld noch? Vor allem die Pflanzen sind viel
Geld wert gewesen, die Arbeit ist gar nicht im Vordergrund.

Also, da du eine dienstleistung erbracht hast, kann er schon mal nciht sagen, daß er das ganze nicht bestellt habe, denn dann hätte er dich von seinem Grundstück schmeißen müssen. :wink:

Du kannst diese Unterlagen am besten sopfort zu deinem Anwalt geben.

Du hast offensichtlich eine Rechnung geschrieben und diese einmal angemahnt. Das reicht, damit sind bisher keine Fristen verstrichen.
(Drei Jahre zwischen Kaufleuten und NIchtkaufleuten)

gruss

Vielen Dank!!!

Anwalt ist nicht gleich mein Ding, mir reicht es die Frist nun zu kennen, damit ich erstmal klarer und sicherer auftreten kann, dann kann er sich wenigstens nicht auf verstrichene Fristen berufen.
Gilt denn die Mahnung auch, wenn er sagt, er hätte sie nicht bekommen?
War ja kein Einschreiben.

Viele Grüße noch mal, Flora