Annahme: 90er Jahre
Eltern leihen Sohn Geld für Hausbau.
Geld war im Ausland angelegt, möglicherweise unversteuert.
Da Vater verstorben ist das nicht mehr sicher zu klären.
Heute:
Mutter lebt. Sohn geschieden, soll Zugewinn in der Ehe nachweisen.
Das geliehene Geld ist Teil seines Zugewinns.
Besteht die Gefahr, dass die Mutter nachversteuern muss wenn er es angibt?
Gibts ne Verjährungsfrist für Steuern? Welche?
§1374 Abs. 2 BGB beachten = Sonderregelung für Schenkungen von
Eltern etc.
Interessanter Hinweis - die Zugewinnsache dürfte damit gegessen sein.
Steuerlich gilt, daß die Festsetzungsfrist für hinterzogene Steuern 10 Jahre (zuzüglich Anlaufhemmung von max. 3 Jahren) beträgt. Liegen die nichterklärten Einkünfte länger zurück, sollte also keine Einkommensteuer wegen Hinterziehung erhoben werden.
Für die Erbschaftsteuer gelten Freibeträge, innerhalb dieser die Erbschaft bzw. Schenkung steuerfrei bleibt. Dabei sind ggf. Vorschenkungen zu berücksichtigen / hinzuzurechnen.
ESt- Forderungen seitens Finanzamt?
Zum Verständnis:
Es geht nicht um mögliche Erbschaftssteuer.
„Besteht die Gefahr, dass die Mutter nachversteuern muss wenn er es angibt?“
Es geht um die Frage, ob die Mutter mit ESt- Forderungen seitens Finanzamt rechnen muss, wenn der Sohn eine Schenkung der Eltern als Zugewinn geltend macht, weil der Vater (und Mutter?) das Geld damals nicht korrekt verteuert hatten.