Verjährung, Nachweis

Hallo Guten Abend:

Hoffentlich ist der Beitrag hier richtig.

Ich bin kein Jurist, deswegen alles in einfacher deutscher Sprache gefragt.

Ein Rechtsberater lädt einen Mandanten nach Hause und versucht die Lage des Mandanten auszunutzen um mit ihm intim zu werden. Der Mandant könnte die Absichten der Rechtsberaterin bei der Vorladung nicht erahnen und war dann aber „erschlagen“
Die Versuche der Rechtsberaterin wurden abgewiesen, aber die Versuche hatten schwerwiegende Folgen:
-psychisch ist der Mandant am Ende.
-deswegen hat er große Berufliche Nachteile erlitten
-ängstlich und kein Vertrauen zum Umfeld und Mitmenschen
Die Übergriffe waren vor 13 Jahren (im Juli 2010 werden es 14 Jahre)
Mehrere Therapie-Versuche sind seitens der Therapeuten mit der Begründung nichttherapierbar abgebrochen worden.
Das sind die ersten sexuellen Erfahrungen des Mandanten im Leben, vorher hat er aufgrund einer Vorerkrankung und die damit verbundenen Folgen für Geschlechtsorgane niemals eine Annährung zu einer Frau gehabt, wie gesagt, DAS IST SEIN ERSTES MAL, unter anderem deswegen ist die Verarbeitung schwer.

Kann man die Frau wegen der Übergriffe anzeigen?
Kann man die Frau wegen Ausnutzen ihrer Macht anzeigen?
Kann man die Frau wegen Ausnutzen einer Notlage des Mandanten anzeigen?
Ist es verjährt?
Wie könnte man solche Übergriffe nachweisen? Welche Art von Beweisen könnte man vorführen? Das Beweisen ist ein Problem oder?

Danke im Voraus
Seven

Hallo

Ich bin kein Jurist,

Das trifft bei mir ebenfalls zu.

Ist es verjährt?

Strafrechtlich:
Zuerst müsste festgestellt werden, ob es sich tatsächlich um eine Straftat handelt.

Selbst wenn es sich um eine Tat handeln würde, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als fünf Jahren bis zu zehn Jahren bedroht wäre (wovon ich nicht ausgehe, aber auch nicht beurteilen kann), wäre diese Tat nach 10 Jahren verjährt (§ 78 Abs. 3 StGB).

Zivilrechtlich:
Möglicherweise könnten noch zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden.(§ 199 Abs. 2; § 821 BGB; § 852 BGB). Ob das dem Betroffenen hilft?

Das Beweisen ist ein Problem oder?

Das sehe ich auch so, zumal nach 14 Jahren.

Es wäre sicher richtig, sich anwaltlichen Rat einzuholen.

Gruß
Zemionow