Verjährung Nebenkosten - ich weiß es nervt

Hallo,
ich weiß es nervt… im Archiv nicht hunderprozentig das gefunden was ich gesucht habe.

Mal angenommen der Vermieter ist Handwerker und hat somit vom bürokratischen wenig Ahnung, also auch von Nebenkostenabrechnungen nicht. Die erste Abrechnung wurde mit Bleistift geschrieben und war schlechthin rechtlich falsch. Daraufhin haben die Mieter die Nebekostenabrechnung per Excel-Datei für alle 3 Parteien nach Angaben des Vermieters korrekt erstellt.
Ein Jahr später haben die Mieter wieder nach Rechnungen des Vermieters über Gas etc. pp die Nebenkostenrechnung (für das Jahr 2003) selbst erstellt und dem Vermieter vorgelegt.
Daraus hätte sich für Mieter X eine Nachzahlung an den Vermieter in Höhe von ca. 70 EUR ergeben, für Mieter Y musste Geld erstattet werden.
Nun hat der Vermieter das Geld an Familie Y erstattet und dann festgestellt, dass sich ein Fehler in der Abrechnung eingeschlichen hat und die Grundgebühr für die Gastherme (?) nicht beinhaltet waren.
Vermieter kündigte eine Korrektur der NK-Abrechnung an und nichts geschah. Mehrfach befand sich der Vermieter im Mietshaus um Reparaturen etc. vorzunehmen. Er wurde mehrfach im Jahr 2004 darauf angesprochen, genauso ging es im Jahr 2005 weiter. Vor ca. einem Monat ließ sich der Vermieter vom Mieter X die Excel-Datei der NK-Abr. auf CD brennen und kündigte wiedermals eine Korrektur der NK-Abr. 03 an. Nichts geschah. Nun hat er mit den Mietern X einen Termin für diese Woche vereinbart…

Mieter X hat sich jedoch informiert und weiß, dass die NK-Abrechnung zum 31.12.2004 verjährt ist. Kann er die Nachzahlung verweigern?
Theoretisch hat die NK-Abrechnung ja bereits vorgelegen, aber Vermieter nahm sie zwecks Korrektur mit.
Wie sieht in dem Fall die Sachlage aus?

Hi Carina,

Mieter X hat sich jedoch informiert und weiß, dass die NK-Abrechnung zum 31.12.2004 verjährt
ist. Kann er die Nachzahlung verweigern?

Klar kann er das. Könnte sein, dass ihn der Vermieter dann nicht mehr grüßt.

Die Verjährung ist nicht gesetzlich geregelt, um irgendwelche Spitzfindigkeiten abzusegnen. Sie soll den Vermieter dazu anhalten, die Abrechnung in einem Zeitraum anzufertigen, der im Zweifelsfall auch noch eine Klärung ermöglicht.

Gruß Ralf

Hallo,
ich weiß es nervt… im Archiv nicht hunderprozentig das
gefunden was ich gesucht habe.

Mal angenommen der Vermieter ist Handwerker und hat somit vom
bürokratischen wenig Ahnung, also auch von
Nebenkostenabrechnungen nicht. Die erste Abrechnung wurde mit
Bleistift geschrieben und war schlechthin rechtlich falsch.
Daraufhin haben die Mieter die Nebekostenabrechnung per
Excel-Datei für alle 3 Parteien nach Angaben des Vermieters
korrekt erstellt.
Ein Jahr später haben die Mieter wieder nach Rechnungen des
Vermieters über Gas etc. pp die Nebenkostenrechnung (für das
Jahr 2003) selbst erstellt und dem Vermieter vorgelegt.
Daraus hätte sich für Mieter X eine Nachzahlung an den
Vermieter in Höhe von ca. 70 EUR ergeben, für Mieter Y musste
Geld erstattet werden.
Nun hat der Vermieter das Geld an Familie Y erstattet und dann
festgestellt, dass sich ein Fehler in der Abrechnung
eingeschlichen hat und die Grundgebühr für die Gastherme (?)
nicht beinhaltet waren.
Vermieter kündigte eine Korrektur der NK-Abrechnung an und
nichts geschah. Mehrfach befand sich der Vermieter im
Mietshaus um Reparaturen etc. vorzunehmen. Er wurde mehrfach
im Jahr 2004 darauf angesprochen, genauso ging es im Jahr 2005
weiter. Vor ca. einem Monat ließ sich der Vermieter vom Mieter
X die Excel-Datei der NK-Abr. auf CD brennen und kündigte
wiedermals eine Korrektur der NK-Abr. 03 an. Nichts geschah.
Nun hat er mit den Mietern X einen Termin für diese Woche
vereinbart…

Mieter X hat sich jedoch informiert und weiß, dass die
NK-Abrechnung zum 31.12.2004 verjährt ist.

Verjährt ist sie nicht 2006 Verjährt
Aber die Auszahlung ist das Problem für den VM. Dies entspricht der Anerkenntnis.

Trotzdem ist moralisch zahlen angesagt rechtlich nicht.
Ist schon eigenartig Mieter erstellt die Abrechnung selbst.

Jakob

Kann er die
Nachzahlung verweigern?
Theoretisch hat die NK-Abrechnung ja bereits vorgelegen, aber
Vermieter nahm sie zwecks Korrektur mit.
Wie sieht in dem Fall die Sachlage aus?

Verjährt ist sie nicht 2006 Verjährt
Aber die Auszahlung ist das Problem für den VM. Dies
entspricht der Anerkenntnis.

Trotzdem ist moralisch zahlen angesagt rechtlich nicht.
Ist schon eigenartig Mieter erstellt die Abrechnung selbst.

Jakob

Hallo Jakob,
irgendwie verstehe ich deinen Beitrag nicht.
Warum ist die erst 2006 verjährt?
Als was für eine Anerkenntnis gilt es, wenn er die Nachzahlung an mieter Y auszahlt, und mieter x die NK-Abrechnung „theoretisch“ noch gar nicht erhält. Gilt die Selbsterstellung als Erhalt? Ich denke nicht

hmpf… *durcheinander bin*

Gruß Carina

Hallo,

eine Nachforderung für Abrechnung 2003 ist seit dem 31.12.2004 nicht mehr möglich. Hier hat der VM den Fehler zu vertreten. Insbesondere dann, wenn der Mieter eine Nachforderung gezahlt hat, muss er Nachzahlungen nur dann gegen sich gelten lassen, wenn der Fehler in der Abrechnung so offensichtlich ist, dass ihn auch ein Laie jederzeit bemerkt. Wer sich also beim Addieren verrechnet kann durchaus eine Nachforderung geltend machen, nicht aber, wenn er einzelne Kosten in der Abrechnung vergessen hat.

Eine Verjährung bezw. dass es zur Verjährung kommt bedeutet, dass der Mieter gegen sich eine Forderung hat, diese kennt und nicht darauf reagiert. Dem Mieter hätte daher die Abrechnung bis 31.12.2003 zugehen müssen, damit ab 01.01.2004 die Verjährungsfrist läuft und dann drei Jahre wären der 31.12.2006.

Hier aber geht es - was im BGB geregelt ist - darum, dass der VM innerhlab eiens Jahres anrechnen muss. Wenn dies nicht geschieht, dann sind Ansprüche aus Nachforderungen verfallen. habe es versucht mal etwas einfacher darzustellen wie es in Wirklichkeit ist.

Grüsse Günter

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Aus Deinem Posting

Nebenkostenrechnung (für das Jahr 2003) selbst erstellt und dem Vermieter vorgelegt.
Daraus hätte sich für Mieter X eine Nachzahlung an den Vermieter in Höhe von ca. 70 EUR ergeben, für Mieter Y musste Geld erstattet werden.
Nun hat der Vermieter das Geld an Familie Y erstattet und dann festgestellt, dass sich ein Fehler in der Abrechnung eingeschlichen hat und die Grundgebühr für die Gastherme (?) nicht beinhaltet waren.

Wie Günter schon geschrieben hat ist, wenn die Rückzahlung d.d. VM erfolgt ist diese Abrechnung vom Tisch Sie ist erstellt und d. d. Zahlung hier d.d VM 70€ anerkannt vom VM.
Jetzt kann er nicht kommen und sagen die Gastherme ist ja gar nicht aufgerührt, ich bekomme noch xxyyzz zurück.
Wer die Abrechnung verfasst spielt keine Rolle.
Erst Rechenfehler könnten den Zahlbetrag ändern nicht aber der vergessene Posten Gastherme.
Jakob

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