verjährung Nebenkosten

Hallo,
laut den FAQ habe ich rausgefunden, dass die Nebenkostenrechnung von Mieter A, der im Jan '04 aus seiner Wohnung auszog nun verjährt ist. Ist das richtig? Was ist, wenn der Vermieter sich nun noch meldet. Wo liegt die Beweislast. Also Vermieter sagt, er hätte die Nebenkosten bereits früher angezeigt. Es ist jedoch kein Briefverkehr nachzuweisen. Hätte er dies per Einschreiben machen müssen o.ä.?

nachzuweisen. Hätte er dies per Einschreiben machen müssen

Hallo, Matti,
also falls die Kosten höher sein sollten als die Abschlagszahlungen, bleibt der Vermieter auf den Kosten sitzen, darf ich mal behaupten und spare mir den Gang zum Anwalt.
FJ HP

Kosten

nachzuweisen. Hätte er dies per Einschreiben machen müssen

Hallo, Matti,
also falls die Kosten höher sein sollten als die
Abschlagszahlungen, bleibt der Vermieter auf den Kosten
sitzen, darf ich mal behaupten und spare mir den Gang zum
Anwalt.

Hallo Hans,

Meinst du damit die Nachzahlungskosten oder die Kosten des Einschreibens?

Gruß
Sticky

Meinst du damit die Nachzahlungskosten oder die Kosten des
Einschreibens?

Hi, Sticky!
Der VM bleibt auf den Kosten sitzen.
Heute um 20:15 im Community-Chat bei Jauch?
FJ HP

Hallo,

ich muss Deine Freude dämpfen.

Wenn der Mieter im Januar ausgezogen ist und die Jahresabrechnung wird z.B. vom 01.01. bis 31.12. gemacht, endet 2004 nicht Ende Januar für den Mieter sondern mit der Abrechnung am 31.12.2004. Dann beginnt die nach § 556 Abs. 3 Satz 2 und 3 BGB die Frist von einem Jahr. Das heisst, Abrechnungen, die bis zum 31.12.2004 lauten müssen spätestens am 31.12.2005 vorgelegt werden.

Grüsse Günter

Dies ist keine Rechtsauskunft im Sinne des RBerG und stellt dei persönlicher Meinung des Autors dar.

laut den FAQ habe ich rausgefunden, dass die
Nebenkostenrechnung von Mieter A, der im Jan '04 aus seiner
Wohnung auszog nun verjährt ist. Ist das richtig? Was ist,
wenn der Vermieter sich nun noch meldet. Wo liegt die
Beweislast. Also Vermieter sagt, er hätte die Nebenkosten
bereits früher angezeigt. Es ist jedoch kein Briefverkehr
nachzuweisen. Hätte er dies per Einschreiben machen müssen
o.ä.?