habe hier im Forum gerade ein bißchen gstöbert und dabei
gelesen, dass die Nebenkostenabrechnung bspw. von 2006 zum
1.1.2008 verjährt.
Ich habe aber mal bei WiSO oder ähnl. gesehen, dass die
Nebenkostenabrechnug nicht verjährt…weiß jemand wie es
genau ist?
Bei einer erst nach Ablauf der Ausschlussfrist erstellten Betriebskostenabrechnung ist der Vermieter mit einer sich möglicherweise aus der Abrechnung ergebenden Nachforderung gem. BGB § 556 Abs (3) ausgeschlossen.
Oft wird dieser Umstand fälschlicherweise als „verjährt“ bezeichnet.
Die Verjährung beginnt erst mit Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist; dazu muss grundsätzlich eine Anspruchstellung, (Ab)Rechnung vorliegen.
Ein noch nicht per (Ab)Rechnung entstandener Anspruch kann daher auch nicht verjähren.
> BGB § 199 As. (1) http://dejure.org/gesetze/BGB/199.html