Hallo an alle.
Angenommen ein Mieter wohnt vom 01.01.2008 bis 31.03.2010 in einer Mietwohnung.
Die Nebenkostenabrechnungen vom Vorjahr kommen immer gegen Juni, mit dem Abrechnungszeitraum 01.04. - 31.03. jeden Jahres.
Angenommen nun, der Mieter hätte die ganzen Jahre keinerlei Nebenkostenabrechnungen erhalten, trotz mehmaligem schriftlichen Aufforderungen (mit Einschreiebn und sogar Antwort vom Vermieter „Abrechnungen noch nicht fertig“)
Nun, über ein Jahr nach Auszug, fordert der Mieter seinen Kaution zurück, sagen wir mal 1000 Euro.
Der Mieter bekommt vom Vermieter am 08.08.2011 sämtliche Abrechnungen von 2007- 2010 mit ca. folgendem Inhalt:
" Abrechnung 2007/2008 - 500 Nachzahlung von Seiten des Mieters
Abrechnung 2008/2009 - 500 Nachzahlung von Seiten des Mieters
Abrechnung 2009/2010 - 300 Rückzahlung von Seiten des Vermieters
Mit Verrechnung der 1000 Euro Kaution erhält der Mieter 300 Euro vom Vermieter zurück. "
Lassen wir bitte die Richtigkeit der Nebenkostenabrechnungen aussen vor und gehen davon aus, diese wären korrekt.
Denn meine Fragen sind eher folgende:
Gehe ich richtig in der Annahme, dass die Nachzahlung von Seiten des Mieters (2007-2009) bereits verjährt sind, die Rückzahlung von Seiten des Vermieters allerdings nicht?
Die bedeutet, der Mieter müsste die 1000 Euro Kaution + die 300 Euro Rückzahlung erhalten.
Also insgesamt 1300 und nicht wie vom Vermieter die errechneten 300 Euro?
Danke
LG Jasmin