Hallo Wissensgemeinde,
ein Mietverhältnis besteht 18 Jahre; vor wenigen Monaten ist der Freund und Mitmieter aus dem Mietverhältnis ausgeschieden und die Mutter der (Mit)Mieterin in das Mietverhältnis eingetreten; Zustimmung des Vermieters ist schriftlich erfolgt.
Erstmals wurde jetzt eine Nebenkostenabrechnung verlangt; bisher hatte der VM lediglich schriftlich mitgeteilt, dass xy nachzuzahlen sind; da der VM bei regelmäßig zu Ostern und Weihnachten Karten mit christlichen Hinweisen schickte, haben die Mieter niemals an Hinterhältiges gedacht.
Jetzt ergibt sich aus der schriftlichen NK-Aufstellung, dass auch die Verwaltergebühren berechnet wurden, stolze 240 € sowie Instandhaltungen mit 176 €; also mehr als 400 €; da stehen noch weitere nie vereinbarte Positionen.
Die Mieter wollen nicht zwingend zu Gericht, aber die seit Jahren in Unkenntnis geleisteten Zahlungen mit den weiteren Nebenkostenvorauszahlungen verrechnen; die nächste Abrechnung steht für Sept. 2013 an.
Fragen:
Verjährung nach 195 BGB wären 3 Jahre nach Zustellung der Abrechnung; die Abrechnung für Wirtschaftsjahr 2011/2012 erfolgte am 6-9-2012; wären somit die Abrechnungen bis Sept. 2009 noch zurück zu fordern?
Oder verstehe ich das falsch?
Bisher wurden jährlich insgesamt 1.540 € als Vorauszahlung geleistet; die Mieter wollen nunmehr die noch nicht verjährten Guthaben von mehr als 1.200 € mit den weiteren Nebenkostenvorauszahlungen verrechnen, also nur noch die KM bezahlen, bis die nicht verjährten Guthaben auf 0 stehen.
Nach der gesetzlichen Regelung, dass Nachzahlungen mit den Vorauszahlungen anzupassen sind und Erstattungen ebenfalls mit den Vorauszahlungen zu verrechnen sind, wäre das dann korrekt, dass bis zu 1.200 € Guthaben mit den Vorauszahlungen verrechnet werden können und nur noch die KM bis dato erfolgt oder wird da etwas gravierendes übersehen?
Als „Neue“ bitte ich um Nachsicht, falls nicht alles korrekt ist.