Am 23.10.2006 erhielt ich einen Beitragsbescheid
in Höhe von 96,48€,formuliert als:
„Erhebung eines Beitrags für die Deckung des Aufwands für die Herstellung der öffentlichen Entsorgungseinrichtung“.
Obwohl vom Zweckverband Wasser nichts gemacht wurde,die Entwässerungsleitungen sind alter Bestand,wird Geld verlangt.
Da alle Eigentümer ähnliche Bescheide erhielten,
kam es zum Streit.
Nachdem über Jahre,ohne zu zahlen,sich die Situation beruhigte,erhielt ich am 16.10.12 eine
Mahnung,dass mein Debitorenkonto eine offene Forderung in Höhe von 96,48 € aufweist.
Muss ich zahlen oder nicht ? Was meinen Sie ?
Der Anspruch der Kommune gegen Sie wird im Gebührenbescheid wirksam festgesetzt und verjährt daher erst mit Ablauf von fünf Jahren nach Ende des Jahres, in dem Sie den Gebührenbescheid erhalten haben.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen weiter helfen.
Da ich den genauen Sachverhalt nicht kenne, ist es schwierig eine richtige Empfehlung zu geben. Ich persönlich würde in einem solchen Fall abwarten. Wenn es zu einem gerichtlichen Mahnverfahren in Form eines Mahnbescheides käme, würde ich dann Widerspruch einlegen und die Rechtslage vor Gericht klären lassen. Aber wie gesagt: Ich kenne den rechtlichen Hintergrund und die Sachlage leider nicht. Leider schreiben Sie auch nicht, ob und wie der Streit sich gestaltete. Tut mir leid, dass ich Ihnen da nicht so richtig weiter helfen kann.
mfg
Hallo Filemenia,
ist durchaus möglich, dass die Sache noch nicht verjährt ist. Um das genau festzustellen, erst mal Einspruch einlegen, dann muss eine Begründung folgen.
Gruß
Hans