Herr X (privat) beauftragt eine Firma (GmbH) mit der Durchführung
von Renovierungsarbeiten. Die Arbeiten wurden im Sommer 2006
erledigt.
Wie lange kann sich die Firma mit der Rechnung Zeit lassen?
Was passiert, wenn Herr X demnächst wegzieht? Muss sich Herr X
dann irgendetwas vorwerfen lassen, wenn er sich um nichts weiter
kümmert?
Danke für alle Antworten zu diesem fiktiven Fall schon jetzt.
Grüße
Christian
Herr X (privat) beauftragt eine Firma (GmbH) mit der
Durchführung
von Renovierungsarbeiten. Die Arbeiten wurden im Sommer 2006
erledigt.
Wie lange kann sich die Firma mit der Rechnung Zeit lassen?
3 Kalenderjahre (d.h. 31.12.2009), danach sind Ansprüche verjährt.
Was passiert, wenn Herr X demnächst wegzieht? Muss sich Herr X
dann irgendetwas vorwerfen lassen, wenn er sich um nichts
weiter
kümmert?
Herr X sollte seine neue Anschrift dem Auftragnehmer mitteilen, damit der weiß wohin er die Rechnung schicken soll.
kurze Korrektur:
Die Firma sollte die Rechnung möglichst schnell stellen. Die 3-jährige Verjährung betrifft nämlich die Schuld.
Durch die Rechnung mache ich Anspruch auf die Schuld. Ab diesem Datum kann ich nachher erst Ansprüche auf Zinsen etc. machen.
Denk nicht, dass die für die Rechnung 3 Jahre Zeit hätten.
Wäre der Witz in Tüten. Du bekommst am 30.12.2009 ne Rechnung für den
Auftrag aus 2006.
Setz dich hin, warte 1 Tag und Ruf dann am Folgetag die Firma an : Vielen Dank für das Neujahrsgeschenk.
Denk übrigens dran: Die Rechnung solltest du noch mit dem Datum dieses Jahres bekommen und auch gut prüfen, bevor du akzeptierst.
M E H R W E R T S T E U E R E R H Ö H U N G !!!
Sonst brummt er dir 3 % mehr drauf - und zwar ohne Recht.
BigJohn
Herr X (privat) beauftragt eine Firma (GmbH) mit der
Durchführung
von Renovierungsarbeiten. Die Arbeiten wurden im Sommer 2006
erledigt.
Wie lange kann sich die Firma mit der Rechnung Zeit lassen?
3 Kalenderjahre (d.h. 31.12.2009), danach sind Ansprüche
verjährt.
Was passiert, wenn Herr X demnächst wegzieht? Muss sich Herr X
dann irgendetwas vorwerfen lassen, wenn er sich um nichts
weiter
kümmert?
Herr X sollte seine neue Anschrift dem Auftragnehmer
mitteilen, damit der weiß wohin er die Rechnung schicken soll.