Hallo Experten,
nach welcher Zeit verfällt der Anspruch eines RA gegen seinen Klienten, für den er eine Leistung erbracht, aber noch keine Honorarforderung gestellt hat?
Danke vorweg für Antwort oder Quellennachweis (eigene Suche war bisher erfolglos).
Cassius
Hallo Cassius,
da antwortet dir hier keiner. Alles Rechtsanwälte!
Wann die Leistung des Rechtsanwalts verjährt weißt ich jetzt nicht so genau, aber seine Forderungen sollten nach drei Jahren im Kasten sein, wie bei allen anderen auch.
Er hat allerdings den Vorteil, dass sein Mandant ihn dann oft doch noch mal braucht…
Gruß!
Horst
Hallo Horst,
da antwortet dir hier keiner.
Freundlicher- und dankenswerterweise doch einer.
Alles Rechtsanwälte!
von denen offenbar kaum jemand an die Imagepflege für seinen Berufsstand denkt.
Letztes Jahr bin ich einem T-Shirt begegnet, lauter Haie drauf, einer mit Krawatte. Text darunter: Which one is a lawyer?
Er hat allerdings den Vorteil, dass sein Mandant ihn dann oft
doch noch mal braucht…
Wer möchte schon Mandant eines RA sein, der so fest schläft, daß seine Forderungen verfallen?
Gruß
Cassius