Person A kauft eine Küche…
Es wurde eine Anzahlung getätigt eine Restrechnung mit Bankverbindungen wurde aber nicht zugeschickt.
Person A rief daraufhin an und sagte dies.
Das „Kaufhaus“ bedankte sich, und schickte daraufhin die Bankdaten und die Rechnung mit folgendem Wortlaut:
Summe X (bsp: 5000 Euro) zu bezahlen
Summe X (bsp: 5000 Euro) gezahlt
Restbetrag 0 Euro.
Vielen Dank!
Jetzt die Frage: Das „Kaufhaus“ ist ja selbst für die Korrekte Rechnungsstellung verantwortlich.
Heißt dies Person A kann auf Verjährung des Anspruches warten?
Immerhin hat Person A das „Kaufhaus“ auch schon auf das fehlen der Rechnungsstellung hingewiesen.
Und wie lange geht eine Verjährung auf Rechnungszahlung?
die Rechnungsstellung ist hier nicht Voraussetzung der Verjährung. Die Forderungshöhe war sowieso klar und wenn man die Bankverbindung nicht kennt, dann macht das auch nichts, da das BGB von 1900 von Barzahlung ausgeht, das Geld konnte man dem Verkäufer also schicken.
Verjährung tritt 3 Jahre nach dem Jahresende, in dem der Anspruch entstanden ist, also am 31.12. 3 Jahre nach Abschluss des Kaufvertrages ein.
Da hast du [EK] gründlich missverstanden. Man muss eben nicht so oder so zahlen, sondern kann sich voraussichtlich ab dem 01.01.2016 auf Verjährung berufen. Allerdings lautet die Vereinbarung mit dem Händler höchstwahrscheinlich, dass das Eigentum an der Küche erst mit der vollständigen Kaufpreiszahlung auf den Käufer übergeht.