Verjährung Rechnung

Guten Tag liebe Forengemeinde :o)

Folgender Sachverhalt:

Person A kauft eine Küche…
Es wurde eine Anzahlung getätigt eine Restrechnung mit Bankverbindungen wurde aber nicht zugeschickt.
Person A rief daraufhin an und sagte dies.

Das „Kaufhaus“ bedankte sich, und schickte daraufhin die Bankdaten und die Rechnung mit folgendem Wortlaut:
Summe X (bsp: 5000 Euro) zu bezahlen
Summe X (bsp: 5000 Euro) gezahlt

Restbetrag 0 Euro.
Vielen Dank!

Jetzt die Frage: Das „Kaufhaus“ ist ja selbst für die Korrekte Rechnungsstellung verantwortlich.
Heißt dies Person A kann auf Verjährung des Anspruches warten?
Immerhin hat Person A das „Kaufhaus“ auch schon auf das fehlen der Rechnungsstellung hingewiesen.

Und wie lange geht eine Verjährung auf Rechnungszahlung?

Danke!!!

Hallo,

die Rechnungsstellung ist hier nicht Voraussetzung der Verjährung. Die Forderungshöhe war sowieso klar und wenn man die Bankverbindung nicht kennt, dann macht das auch nichts, da das BGB von 1900 von Barzahlung ausgeht, das Geld konnte man dem Verkäufer also schicken.

Verjährung tritt 3 Jahre nach dem Jahresende, in dem der Anspruch entstanden ist, also am 31.12. 3 Jahre nach Abschluss des Kaufvertrages ein.

VG
EK

Also muss Person A so oder so zahlen…und hat noch rennerei deswegen… :o/

Da hast du [EK] gründlich missverstanden. Man muss eben nicht so oder so zahlen, sondern kann sich voraussichtlich ab dem 01.01.2016 auf Verjährung berufen. Allerdings lautet die Vereinbarung mit dem Händler höchstwahrscheinlich, dass das Eigentum an der Küche erst mit der vollständigen Kaufpreiszahlung auf den Käufer übergeht.

Also Person A wartet jetzt einfach mal auf eine Mahnung…
Und wenn es gut läuft 3 bis 2016…

Wie gesagt, das Eigentum verbleibt dann wohl beim Händler…

Ja…
egal…

Vielleicht nicht…

Vielleicht wird ein späteres Verhalten des Kunden ob der Fremdheit der Sache eine Unterschlagung darstellen…

§ 246 StGB…

Der Anspruch aus § 985 BGB verjährt auch nicht…

Schadensersatzansprüche werden ebenfalls nicht am 01.01.2016 verjährt sein…

Ok…jetzt wirds kompliziert…

dann halt doch zahlen…

Gute Idee!

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