Hi,
da ich das unten gelesen habe, stellte sich bei mir folgendes Interesse ein:
Nehmen wir an, Person A bestellt bei Firma B einen Artikel. Dieser wird geliefert, mit Lieferschein jedoch ohne Rechnung. Person A frage bei Firma B nach der Rechnung und bekommt keine Antwort. Eine Zahlungserinnerung oder Mahnung gibt es nicht.
Muss Person A jetzt noch tätig werden oder kann sie das einfach aussitzen? Wann verjährt denn der Anspruch der Firma B?
Günther