Verjährung Rechnung

Hi,

da ich das unten gelesen habe, stellte sich bei mir folgendes Interesse ein:

Nehmen wir an, Person A bestellt bei Firma B einen Artikel. Dieser wird geliefert, mit Lieferschein jedoch ohne Rechnung. Person A frage bei Firma B nach der Rechnung und bekommt keine Antwort. Eine Zahlungserinnerung oder Mahnung gibt es nicht.

Muss Person A jetzt noch tätig werden oder kann sie das einfach aussitzen? Wann verjährt denn der Anspruch der Firma B?

Günther

Hallo!

Sicher kann man das aussitzen. Wer weiß, was es für Gründe gibt, Firma meldet sich nicht mehr. Vielleicht ist sie bereits erloschen.
Regelverjährung ist 3 Jahre nach Ende des Jahres der Lieferung/ des Anspruches auf Bezahlung.

Zur Verjährung von Rechnungen :
http://www.stuttgart.ihk24.de/recht_und_steuern/Wirt…