Hallo,
mal angenommen, die Forderung seitens des Handwerkers aus seiner Handwerkrechnung ist verjährt. Hätte man dann noch Ansprüche bezüglich Gewährleistung?
Danke und Gruß,
Fred
Hallo,
mal angenommen, die Forderung seitens des Handwerkers aus seiner Handwerkrechnung ist verjährt. Hätte man dann noch Ansprüche bezüglich Gewährleistung?
Danke und Gruß,
Fred
Hallo,
mal angenommen, die Forderung seitens des Handwerkers aus
seiner Handwerkrechnung ist verjährt. Hätte man dann noch
Ansprüche bezüglich Gewährleistung?
Hoffentlich nicht! Erst den Handwerker um seinen Anspruch bringen und dann auch noch auf Gewährleistung pochen, das sind die Richtigen!
ramses90
Danke und Gruß,
Fred
Hallo,
mal angenommen, die Forderung seitens des Handwerkers aus seiner Handwerkrechnung ist verjährt. Hätte man dann noch Ansprüche bezüglich Gewährleistung?
Ja. Ein (einseitiger) Forderungsverzicht hebelt die Ansprüche der Gegenseite aus dem Vertrag nicht aus. Es sei denn, es wurde etwas anderes hinsichtlich Gewährleistung vereinbart.
Gruß
nasziv