Hallo
Mal folgenden Fall angenommen. Fa. A (Autowerkstatt) stellt Firma B in 6/02 die Rechnung. Jemand holt den PKW des Nachts vom Hof der Werkstatt und verschwindet damit. Da sehr verworrene Verhältnisse in Fa B herrschen, strengt Fa A ein Ermittlungsverfahren in 2003 an. Dieses verläuft ebenfalls ergebnislos.
Wann verjährt Rechnung ?
Wann verjährt der Strafrechtliche Teil? (Vorsätzlicher Betrug oder wie man das bezeichnet) Der Verursacher ist mittlerweile wieder mit ladungsfähiger Adresse (JVA) in D greifbar
Danke für sachdienliche Antworten
LG
Mikesch