Verjährung Rechnungen

Hi,

habe letztes Jahr gebaut und dabei natürlich auch einen Wasseranschluß gelegt bekommen.
Heute, mehr als ein Jahr später, kommt die Rechnung vom Wasserwerk über 3.700…Chancen?
Außerdem: die Rechnung enthält eine Pauschale für das Herstellen des Grabens, das Wiederherstellen des Gehwegs etc.
Das habe ich genauso per Pauschale auch schon beim E- Anschluß und Kanal bezahlt. Ist das OK?
Danke!

Tobias

Honoraransprüche gegen Privatpersonen: 2 Jahre auf Jahresende § 196 Abs. 1 Nr. 1 BGB
Honoraransprüche gegen gewerbliche Schuldner: 4 Jahre auf Jahresende. § 196 Abs. 1 Nr. 2 BGB
Hoffe, damit geholfen zu haben
Roland

Bestandteil der Rechnungen sind die zur Vertragserfüllung erfolgten Leistungen. Wurden diese erbracht, dann ist i.d.R. auch die Berechnung oK.