am 31.03.2009 bin ich aus meiner alten Wohnung ausgezogen. bei der Wohnungsübergabe wurden diverse Mängel auf dem Übergabeprotokoll vermerkt (teilweise gerechtfertigt, teilweise fragwürdig).
Nachdem ich seit Auszug nichts mehr von meinem Vermieter gehört habe forderte ich ihn in einem Schreiben vom 15.03.2010 auf mir die Kaution + Zinsen innerhalb 2 Wochen zu überweisen.
Am 30.03.2010 erhielt ich vom Vermieter die Abrechnung der Mietkaution inkl. einer Auflistung der Mängel und den Beseitigungskosten. Allerdings ohne jegliche Nachweise in Form von Rechnungen etc.
Die Frage ist nun:
Bin ich verpflichtet diese Schäden zu begleichen?
Laut § 548 BGB verjähren Ersatzansprüche 6 Monate nach Wohnungsübergbe.
Das heißt doch auf gut Deutsch das mir der Vermieter bis spätestens 30.09.2009 den Ersatz der Schäden hätte melden müssen. Oder lieg ich da falsch?
Danke im vorraus für eure helfenden Antworten !
am 31.03.2009 bin ich aus meiner alten Wohnung
ausgezogen. bei
der Wohnungsübergabe wurden diverse Mängel auf dem
Übergabeprotokoll vermerkt (teilweise gerechtfertigt,
teilweise fragwürdig).
Nachdem ich seit Auszug nichts mehr von meinem
Vermieter
gehört habe forderte ich ihn in einem Schreiben vom
15.03.2010
auf mir die Kaution + Zinsen innerhalb 2 Wochen zu
überweisen.
Am 30.03.2010 erhielt ich vom Vermieter die Abrechnung
der
Mietkaution inkl. einer Auflistung der Mängel und den
Beseitigungskosten. Allerdings ohne jegliche Nachweise
in Form
von Rechnungen etc.
Die Frage ist nun:
Bin ich verpflichtet diese Schäden zu begleichen?
Laut § 548 BGB verjähren Ersatzansprüche 6 Monate nach
Wohnungsübergbe.
Das heißt doch auf gut Deutsch das mir der Vermieter
bis
spätestens 30.09.2009 den Ersatz der Schäden hätte
melden
müssen. Oder lieg ich da falsch?
Danke im vorraus für eure helfenden Antworten !
Ich denke, daß du Recht hast mit Deiner Vermutung, daß
dein Vermieter zu spät dran ist, da die
Abrechnungsfrist um Ansprüche geltend zu machen
abgelaufen ist:
http://www.internetratgeber-
recht.de/MietrechtAllgemein/Mietkaution/mietkaution.htm
http://www.pro-
wohnen.de/Mietrecht/schadensersatzansprueche-
verjaehrung.htm
Ich vermute, daß es sinnvoll ist den Vermieter als
nächsten Schritt mit diesem Hinweis anzumahnen.
würde ich auch so sehen:Schreib Ihm das so und setze Ihm eine Frist,sonst übergibst Du es Deinem Rechtsverdreher…Gruss Uwe