Wieso hat A es gemeldet ?
Niemand muß melden, wenn er sein Geld verschenkt.
Dann sollte mal § 30 II ErbStG gelesen werden.
B muß melden er hat geschenkt bekommen. B
schuldet die Steuer !
Nein, siehe § 20 I ErbStG.
Und verjähren kann es frühestens nach 5 Jahren (ab Ende des
Jahres laufend in dem der Anspruch entstand) Und sowieso erst
ab Kenntnisnahme des Finanzamtes.
Was es nicht gemeldet bekommt, kann auch nicht verjähren
(nicht so schnell).
Wo steht denn das so geregelt? Nicht mit dem BGB verwechseln!
Vielleicht ist ja auch der Freibetrag( mind. 20.000 €)
ausreichend hoch und es fällt keine Steuer an.
Das kann sein und wäre eine Möglichkeit, warum das FA - noch - keinen ErbSt-Bescheid bekanntgegeben hat.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald