Ist eine vor 11 Jahren ergangene,behördliche Zahlungsaufforderung heute noch gültig, obwohl in der Zwischenzeit keinerlei Aufforderung oder Mahnbescheid erging?
Meines wissens kann ein Amt nur 3 Monate Rückwirkend Geld zurückverlangen. D.H. für z.B. einen Zeitraum von 7 Monaten zu unrecht erhaltener Leistungen kann das Amt nur für die letzten 3 Monate einen Anspruch auf Rückzahlung geltend machen. Die anderen 4 Monate müssen erlassen werden. Ausnahme, es handelt sich um einen absichtlichen Betrug. Wie es sich dann verhält weiß ich nicht