Hallo
Wann verjähren Gebühren (NRW) die nie erhoben wurden.
Gemeint ist, wenn die Stadt, warum auch immer, versäumt hat, einen Gebührenbescheid (Oberflächenwasser) zu erlassen.
Wenn ein Bescheid erlassen ist, dann sollen es 5 Jahre sein.
Bleibt es dann ohne Bescheid auch bei 5 Jahren?
Grüße