Verjährung städtischer Gebühren

Hallo

Wann verjähren Gebühren (NRW) die nie erhoben wurden.
Gemeint ist, wenn die Stadt, warum auch immer, versäumt hat, einen Gebührenbescheid (Oberflächenwasser) zu erlassen.

Wenn ein Bescheid erlassen ist, dann sollen es 5 Jahre sein.

Bleibt es dann ohne Bescheid auch bei 5 Jahren?

Grüße

bitte achte darauf das viele Behörden Dauerbescheide verschicken!!!

D.h. diese Bescheide gelten bis zu einer Änderung in deinem Umfeld, somit muss die Behörde nicht immer ein Bescheid rausschicken. Wie es in NRW genau ist kann ich dir nicht sagen.