Verjährung Strafzettel

Guten Tag,

ich habe heute 18.12 einen Strafzettel mit einem Bußgeldbescheid, wegen Falschparken erhalten. Dieses Schreiben wurde am 4.12.09 verfasst. Das Datum der Tat war der 01.08.09. Meine Daten wurden am Tag der Tat von mir an den Polizisten übermittelt, in dem Fall müssen keine Zeugen verhöhrt werden und es kann zu keiner Unterbrechung der Verjährung kommen. Laut meinen Informationen ist die Tat nach 3 Monaten verjährt, dann müsste das Schreiben schon am 01.11.09 verfasst worden sein (14 Tage für den Postweg etc.) aber die 3 Monate wurden ja deutlich überschritten, wie stehen meine chancen dem Bußgeld zuentgehen?

Gruß

kann ich dir leider nicht weiterhelfen

EGOWiG und damit auch OWiG ist in Deutschland aufgehoben durch Artikel 57 G. v. 23.11.2007 BGBl. I S. 2614

Quelle: http://www.buzer.de/gesetz/5420/index.htm

Bußgeldbescheide werfe ich weg, danach kommt nix mehr.
Also ganz entspannt weiterfahren und kein Geld rausgeben.

Sollte ein Vollstreckungsbescheid kommen - Widerspruch wegen Nichtigkeit einlegen.