Verjährung Stromrechnung

Hallo,

ein etwas spezielleres Gedankenspiel von mir:

(Vorsicht, es wird technisch und anspruchsvoll!)

Firma F hat ein sehr großes Anwesen mit eigener Trafostation.
Am Trafo wird der Stromverbrauch der gesamten Firma gemessen.

Vor etwa 25 Jahren kam Elektriker E auf die Idee, den zur Heißwasserbereitung in einem Nebengebäude nötigen Strom getrennt zu erfassen, da für Heißwasserstrom deutlich weniger verlangt wurde als für den normalen Gewerbestrom.

Aus technischen Gründen misst der Zähler H (Heißwasser) den Strom, der 200m weiter schon vom Zähler T (Trafo) gezählt wurde.
Der Anbieter rechnet aber brav die Strommengen auf.

So sähe dann eine korrekte Abrechnung aus:
Zähler H: 10.000kWh * 7 Pfennig = 700DM
Zähler T: 100.000kWh angezeigter Verbrauch, abzüglich 10.000kWh vom Zähler H = 90.000kWh * 15 Pfennig = 13.500DM

Mittlerweile ist die Konkurrenz groß und Firma F zahlt bei Zähler T weniger Cent/kWh als bei Zähler H. Die Messung ist also obsolet und bringt deutliche Mehrkosten, wird also abgebaut. (Leider einige Jahre zu spät, aber das ist Pech der Firma F).

Jetzt kommt das Problem:

An Hand der vorliegenden Rechnungen der letzten 10 Jahre sieht man, dass dort eine Gegenrechnung NICHT stattgefunden hat.
Jede kWh, die durch Zähler H (und somit auch durch Zähler T) erfasst wurde, wurde also ZWEIMAL bezahlt. Der Schaden geht in die Tausende.

Dieser seit Jahren bestehende Abrechnungsfehler wurde erst gerade bemerkt, durch die Komplexität der Messung war sie auch ohne Kenntniss über die Besonderheit der Doppelmessung und somit notwendigen Abrechnung der Messwerte von Firma F und deren Buchhaltung nicht zu erkennen.

Wann sind Ansprüche gegen den Stromliferanten HIER, in diesem Fall, verjährt?

(P.S.: Würde eine solche Firma existieren, hätte sie auch einen Justitiar. Der hätte aber auch so genug zu tun und man würde ihm den Fall erst präsentieren, wenn klar wäre, dass dabei auch mehr als ein Taschengeld zurück zu holen wäre)

Hallo xstrom,

auch ohne komplizierte Rechnungen gilt grundsätzlich eine Verjährungsfrist von drei Jahren ab dem Jahr, wo der Anspruch zustande kam.

Sind hier besondere Umstände zu berücksichtigen, dann übersteigt das wohl die Antwortmöglichkeiten in diesem Forum, da das wohl tatsächlich im Einzelfall vor Gericht geklärt werden müsste.

(Einzelne Naseweise mögen da anderer Meinung sein.)

Gruß!

Horst

Hallo xstrom,

auch ohne komplizierte Rechnungen gilt grundsätzlich eine
Verjährungsfrist von drei Jahren ab dem Jahr, wo der Anspruch
zustande kam.

Nicht ab sondern beginnend nach dem Jahr in dem die Forderung entstanden ist!
MfG ramses90

(Einzelne Naseweise mögen da anderer Meinung sein.)

Hat mit Naseweis absolut nix zu tun
http://dejure.org/gesetze/BGB/199.html
MfG ramses90

Gruß!

Horst

http://dejure.org/gesetze/BGB/199.html

_"3) Sonstige Schadensersatzansprüche verjähren

  1. ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in zehn Jahren von ihrer Entstehung an und
  2. ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in 30 Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an. "_

Wenn auf Grund falscher Rechnung der Energieversorger zu viel Geld berechnet und ABBUCHT, ist das kein Schaden im Sinne dieses Absatzes?

(Und: Warum eigentlich nicht?)

http://dejure.org/gesetze/BGB/199.html

_"3) Sonstige Schadensersatzansprüche verjähren

  1. ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige
    Unkenntnis in zehn Jahren von ihrer Entstehung an und
  2. ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder
    grob fahrlässige Unkenntnis in 30 Jahren von der Begehung der
    Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den
    Schaden auslösenden Ereignis an. "_

Wenn auf Grund falscher Rechnung der Energieversorger zu viel
Geld berechnet und ABBUCHT, ist das kein Schaden im Sinne
dieses Absatzes?

Hi, die Antwort bezog sich nicht auf den Schaden, sondern auf die missverständliche Antwort von Wildalf bezüglich der Verjährung.

(Und: Warum eigentlich nicht?).

Wenn der Versorger nachgewiesener Weise, falsch berechnet und abbucht, dann ist das sicher ein Schaden, dann muss aber innerhalb der Verjährungsfrist Einspruch dagegen erhoben werden.
Im geschilderten Fall sollte geprüft werden welche Vetragsart (Werk- oder Dienstvertrag)besteht http://www.wvberlin.de/data/inhalt/albert.htm
An Hand dessen können sich durchaus andere, längere Verjährungszeiten ergeben.
MfG ramses90

Ich sehe schon, es wird komplizierter…

Sollte es mal also zu so einem Fall kommen, werde ich den Justitiar einer solchen Firma in Kenntniss setzen, damit er sich drum kümmert.

Danke für die Antworten