Hallo,
ein etwas spezielleres Gedankenspiel von mir:
(Vorsicht, es wird technisch und anspruchsvoll!)
Firma F hat ein sehr großes Anwesen mit eigener Trafostation.
Am Trafo wird der Stromverbrauch der gesamten Firma gemessen.
Vor etwa 25 Jahren kam Elektriker E auf die Idee, den zur Heißwasserbereitung in einem Nebengebäude nötigen Strom getrennt zu erfassen, da für Heißwasserstrom deutlich weniger verlangt wurde als für den normalen Gewerbestrom.
Aus technischen Gründen misst der Zähler H (Heißwasser) den Strom, der 200m weiter schon vom Zähler T (Trafo) gezählt wurde.
Der Anbieter rechnet aber brav die Strommengen auf.
So sähe dann eine korrekte Abrechnung aus:
Zähler H: 10.000kWh * 7 Pfennig = 700DM
Zähler T: 100.000kWh angezeigter Verbrauch, abzüglich 10.000kWh vom Zähler H = 90.000kWh * 15 Pfennig = 13.500DM
Mittlerweile ist die Konkurrenz groß und Firma F zahlt bei Zähler T weniger Cent/kWh als bei Zähler H. Die Messung ist also obsolet und bringt deutliche Mehrkosten, wird also abgebaut. (Leider einige Jahre zu spät, aber das ist Pech der Firma F).
Jetzt kommt das Problem:
An Hand der vorliegenden Rechnungen der letzten 10 Jahre sieht man, dass dort eine Gegenrechnung NICHT stattgefunden hat.
Jede kWh, die durch Zähler H (und somit auch durch Zähler T) erfasst wurde, wurde also ZWEIMAL bezahlt. Der Schaden geht in die Tausende.
Dieser seit Jahren bestehende Abrechnungsfehler wurde erst gerade bemerkt, durch die Komplexität der Messung war sie auch ohne Kenntniss über die Besonderheit der Doppelmessung und somit notwendigen Abrechnung der Messwerte von Firma F und deren Buchhaltung nicht zu erkennen.
Wann sind Ansprüche gegen den Stromliferanten HIER, in diesem Fall, verjährt?
(P.S.: Würde eine solche Firma existieren, hätte sie auch einen Justitiar. Der hätte aber auch so genug zu tun und man würde ihm den Fall erst präsentieren, wenn klar wäre, dass dabei auch mehr als ein Taschengeld zurück zu holen wäre)