Verjährung/Telefonabrechnung betrieblich

Hallo,

ich bitte um Entschulding, dass ich diese Frage nochmals stelle, ich konnte nicht ins Netz und die Antworten so auch nicht empfangen.

Meine Frage:
Die öffentliche Verwaltung, bei der ich angestellt bin, stellt den Mitarbeitern die privaten Telefongespräche, die angemeldet wurden, nach 1 1/2 Jahren in Rechnung, gilt hier eine Verjährung? Die Telefonate wurden rechtmäßig privat angemeldet, eine Rechnung kam nie, jetzt nach dieser langen Zeit wollen sie das Geld innerhalb von 14 Tagen, ist das rechtens?

Vielen Dank für die Hilfe.

sabine

Also nochmal: Schleunigst zahlen!!!
Hier eine Kopie meines damaligen Postings:

Hallo Sabine,

ich muß Dich leider enttäuschen: die Verjährungsfristen bewegen sich zwischen 2 und 4 Jahren bzw. - sofern die Verjährung nicht besonders geregelt ist - sogar 30 Jahren.

Schließlich hat Dein Arbeitgeber die Rechnungen an die Telekom schon bezahlt. Es steht ihm also ein Erstattungsanspruch zu. Deswegen: schleunigst zahlen!

So long

Tessa

Deswegen: schleunigst zahlen!

Hallo Tessa,

sicher, die Rechnung muß bezahlt werden. Aber schleunigst? Je nach pers. Vorlieben kann sich da doch einiges angesammelt haben. Ich würde, falls die Rechnung sehr hoch ist und Schwierigkeiten bestehen, dem Arbeitgeber eine vernünftige Ratenzahlung anbieten. Gerade in öffentlichen Verwaltungen gibt es doch in der Regel einen starken Personalrat, der auch eingeschaltet werden könnte.
Wie gesagt, die Rechnungen müssen bezahlt werden, aber über die Zahlungsmodalitäten kann man verhandeln. Die Behördenleitung kann ja nicht erwarten, daß die Mitarbeiter entsprechende Rückstellungen gebildet haben…

Gruß Stefan

Hi Stefan,

mit „schleunigst“ meinte ich natürlich nicht „innerhalb der nächsten 24 Stunden“. Schließlich erwähnte Sabine außerdem eine Zahlungsfrist von 14 Tagen.

Dabei bin ich nicht von einer Rechnung in Höhe von 27.000,00 DM (persönliche Vorlieben? *g*) sondern von 100,00-200,00 DM ausgegangen. Das läßt sich wohl relativ schnell erledigen.

Offensichtlich ging es aber in der ursprünglichen Frage eher darum, ob die Rechnung überhaupt bezahlt werden muß bzw. mit anderen Worten: ob dem Arbeitgeber das verauslagte Geld nach 1,5 Jahren überhaupt noch zusteht. Beide Fragen kann ich nach wie vor nur mit JA beantworten.

Ciao

Tessa

Mit der Einrede der Verjährung gewinnst du hier wohl keinen Blumentopf, die beträgt mindestens 2 Jahre (zumindest in diesem Zusammenhang). Fraglich ist lediglich, ob die Forderung überhaupt zu recht besteht. Wurde zwischen dir und deinem Arbeitgeber gar nichts vereinbart, besteht die Forderung völlig zu recht. Hat der Abreitgeber irgendwann in irgendwelchen Rundschreiben oder Vertragsbedingungen durchblicken lassen, dass er das Geld nicht haben will („Die Anmeldung von Privatgesprächen dient lediglich statistischen Zwecken“), könnte man daraus ableiten, dass keine Grundlage für eine Forderung besteht. Aber selbst dann solltest du dir überlegen, ob du dich für eine grundsätzlich legitime Forderung (schließlich hast du auf Kosten deines Arbeitgebers telefoniert) wirklich mit deinem "Brötchen"geber anlegen willst.

Florenz

Hallo Sabine,

daß die Forderung Deines AG zu Recht besteht und und bezahlt werden muß, haben die Vorredner ja schon ausgeführt. Mich erschüttert dabei, daß es um die paar Mark überhaupt Diskussionen geben kann. Wenn die privaten Telefonate während der Arbeitszeit erlaubt sind, entstehen u.U. Kosten, die die Telefongebühren um ein Vielfaches übersteigen. Bei durchschnittlich 40 DM/Stunde allein an Lohn- und Lohnnebenkosten und einem internen Verechnungssatz um die 100 DM/Stunde gehen 10 Minuten privater Klönschnack richtig ins Geld der Firma. Und dann regt sich der Angestellte über 20 Pfennig Telefongebühr auf, die erst über ein Jahr später gezahlt werden sollen. Also ich wäre froh, wenn meine Lieferanten so lange auf ihr Geld warten wollen, würde mich darüber jedenfalls nicht beschweren.

Gruß
Wolfgang