rein Hypthetisch:
Wenn man einen Bauträger 2009 für eine Planung (Althaussanierung) beauftragt hat und man würde folgendes unterschreiben: Im Falle keiner Auftragserteilung ist eine Summe von € 2.500,- zu bezahlen… ist dies doch im Jahr 2012 nicht mehr relevant, oder?
Wenn dann 2012 eine Rechnung gestellt werden würde und diese bis heute nicht bezahlt wurde, könnte man sich doch auf die Verjährung von Forderungen berufen. Ist dies korrekt?
Nun ist die Frage, zählt dies zur Verjährung?
Wie könnte man dies einer Firma mitteilen?
Also selbst im günstigsten Fall für den Schuldner, dass die Nichterteilung des Auftrags in 2009 war und der Anspruch 2009 entstanden ist:
Beginn der Verjährung ab Jahresende (31.12.2009),
01.01.2010 bis 31.12.2010, Jahr 1
01.01.2011 bis 31.12.2011, Jahr 2
01.01.2012 bis 31.12.2012, Jahr 3
also Verjährung tritt frühestens am 31.12.2012 ein, war die Nichterteilung des Auftrags in 2010, dann erst am 31.12.2013.
rein Hypthetisch:
Wenn man einen Bauträger 2009 für eine Planung
(Althaussanierung) beauftragt hat und man würde folgendes
unterschreiben: Im Falle keiner Auftragserteilung ist eine
Summe von € 2.500,- zu bezahlen… ist dies doch im Jahr 2012
nicht mehr relevant, oder?
warum sollte die forderung nicht mehr relevant sein. unterstellen wir die regelmäßige 3 jährige verjährung (§ 195 bgb), dann beginnt die verjährung, wenn der anspruch entstanden ist und der gläubiger von den zugrunde liegenden umständen kenntnis erlangt.
die erste frage ist also, wann die forderung entstanden ist. das ist eine frage der auslegung, wenn keine besondere frist für die auftragserteilung vereinbart wurde.
selbst wenn die forderung noch im jahr 2009 entstanden wäre, ist die forderung erst mit ablauf des jahres 2012 verjährt, da die verjährungsfrist erst mit ablauf von 2009 beginnt (unterstellt, es wurde kein anderer verjährungsbeginn vereinbart), § 199 I bgb. das ist auch nur der fall, wenn kein hemmungstatbestand vorliegt, insbes. § 213 bgb.
Wenn dann 2012 eine Rechnung gestellt werden würde und diese
bis heute nicht bezahlt wurde, könnte man sich doch auf die
Verjährung von Forderungen berufen. Ist dies korrekt?
hier könnte man theoretisch der ansicht sein, dass der anspruch auch erst im jahr 2012 entstand, so dass erst in diesem jahr bzw. mit seinem ablauf die verjährung beginnt…