Verjährung und Mahnbescheid Frist

Hallo Leute,

und zwar hat ein Bekannter folgendes Problem…

Mitte 2008 hat er etwas ersteigert und es nicht geliefert bekommen.
Nach einer erfolglosen schriftlich gesetzten Lieferfrist ist er vom Kaufvertrag schriftlich zurückgetreten und hat die Rückzahlung gefordert.
Beide Schreiben wurden mit Rückschein verschickt. Der erste Rückschein (Lieferfrist) kam zurück, d. h. wurde angenommen.
Das zweite Schreiben (Rücktritt vom Kaufvertrag) hat er nicht angenommen.

So viel zur Vorgeschichte. Nun hat er seit dem nichts mehr dagegen unternommen.

Die Verjährungsfrist läuft dieses Jahr ab und ich möchte ihm helfen, dass es dazu nicht kommt.

  1. Dazu muss er einen Mahnbescheid schicken, richtig ?

  2. Auf http://www.internetrecht-rostock.de/maschinellen-mah… habe ich gelesen wie man so einen Mahnbescheid ausfüllen muss.

Jetzt aber die Frage die ich mir stelle. Angenommen er beantragt den Mahnbescheid…

  • Damit das Ding nicht verjährt, zählt die Zustellung des Mahnbescheids oder das Datum an dem er beantragt wurde ?
    Es kann ja auch sein, dass der Schuldner umgezogen ist und der Mahnbescheid nicht zugestellt wird…

Er hat ja nicht mehr viele Tage…

  1. Bei der Gelegenheit, hat jemand Erfahrung mit https://www.online-mahnantrag.de ?

Vielen Dank!

Unter https://www.online-mahnantrag.de steht doch alles

Sorry, habe das Email zu spät gelesen.Ich hoffe, jemand konnte Dir helfen.
Gutes neues Jahr wünscht lichtblick