verjährung urlaub

Hallo,

habe zum 31.08.2010 mein unbefristetes arbeitsverhältnis gekündigt. Ich hatte damals nur anteilig 20 tage urlaub bekommen, anteilig halt.

In meinem Arbeitsvertrag waren fest 30 tage verankert.

Jetzt habe ich durch zufall mitbekommen das mir ja eigentlich nach dem 30.6. der volle urlaub zugestanden hätte, was natürlich im nachhinein sehr ärgerlich ist.

was habe ich denn noch für rechtsansprüch? hatte einen guten draht zum chef, also einfach nochmal vorsprechen? …inwieweit muss mir das bezahlt werden?..mit welchem satz?

Hallo…so wie ich weiß, wird der Urlaubsanspruch auf das gesammte Jahr bezogen. Also 2/3 altes Arbeitsverhältnis , nach eigener Kündigung…1/3 bei einem neuen Arbeitgeber?!? Würde bei Innung, Gewerkschaft oder Arbeitsamt sicherheitshalber nachfragen. Habe allerdings noch nie gehört, dass man rückwirkend Urlaubstage bzw. Ausleichsgeld im Jahr2012 für das Jahr2011 bekommen könnte. In der Regel ist der Stichtag der 31.03. eines Jahres für das vergangene Jahr, wenn aus betrieblichen Gründen der Arbeitnehmer den Urlaub nicht vorher hat nehmen können. L.G. Aber PS:Wie kann man in der heutigen Zeit ein unbefrist. Arbeitsverhältnis kündigen und trotz gutem Draht zum Chef zwei Jahre später noch „nachkarten“ wollen???

Also erstens:

was soll das mit dem 1/3 und 2/3…das weiß doch mein arbeitgeber nicht, wieviel urlaub habe bei dem anderen arbeitgeber. desweiteren gibt es gesetzliche regelungen. die besagen, das mir nach dem 30.06. eines jahres der volle urlaub zusteht.

habe meinen ehemaligen kollegegen angerufen und er meinte das es gerade wieder einen fall gab wo jemand zum 31.08. gekündigt hat und diese person hat volle 30 tage gehabt. ich aber nur 20.

ich habe das arbeitsverhältnis gekündigt weil ich mich in jungen jahre noch beruflich entwickeln wollte. jetzt stehe ich im beamtenverhältnis. das ist sicherlich ein sicherer arbeitsplatz!!

Also nun weiß ich immer noch nichts bezüglich der verjährung.

Ja, eigentlich hättest du den vollen Urlaub bekommen müssen. Meine aber, dass man dann beim neuen AG keinen Urlaub mehr hat. Leider kann ich dir nicht weiterhelfen.

Keine Ahnung. Ich kenne mich mit Urlaub machen aus, aber leider nicht mit Urlaubsrecht.

Hallo! Erstmal Glückwunsch! Ansonsten kann ich wegen der Verjährung nach wie vor nur empfehlen: IHK, Gewerkschaft zu konsultieren. Glaube persönlich aber nicht, dass noch alter Rechtsanspruch besteht. L.G.

Sorry keine Ahnung

Moin,
ich kann dazu konkret nichts sagen. Mir ist aber bekannt, dass dieses Thema rechtlich abschließend behandelt wurde. Die Gewerkschaften, Betriebsrat, Internet etc. müßten helfen können. Wenn die Rechtslage bekannt ist, das Gespräch mit dem Chef suchen.-

Viel Erfolg - boboitze

Tut mir leid, da kann ich dir nicht weiterhelfen.

Hallo,

ich kenne das so, dass wenn Du 20 Tage bekommen hast, der neue Arbeitgeber Dir den Rest geben muss.
Es werden auf die angestellten Monate anteilig Urlaubstage berechnet.

Gruss A-A