Liebe Foristen,
ich habe eine Frage zur Verjährung einer Verleumdung/üblen Nachrede die eine fiktive Person und deren damalige berufliche Selbstständigkeit betrifft.
Die Verleumdung (Verdächtigung des möglichen Datendiebstahls von Kunden-/Kollegen-Stammdaten) wurde schriftlich getätigt und über einen umfangreichen Verteiler sowohl an zahlreiche Kollegen, als auch potentielle Kunden versandt.
Allerdings datiert dieses Verleumdungsschreiben auf das Jahr 2005 - kam der fiktiven Person aber erst kürzlich zur Kenntnis (Kopie des Schreibens liegt schriftlich vor).
Ist diese - damals geschäftsschädigende und ehrrührige - Verleumdung inzwischen verjährt, oder kann der fiktive Betroffene in der Angelegenheit noch etwas unternehmen (z.B. das [Nicht-]Anzeigen der Angelegenheit als Argument zur Beilegung aller Angelegenheiten zwischen Täter und Geschädigtem zu nutzen - oder es eben doch zur Anzeige bringen).
Vielen Danke für eure Meinungen und Ratschläge!