Hallo,
folgende Frage:
wenn eine Versicherung vergessen hat, seit 1999 die Beiträge für z.B. ein Fahrzeug einzuziehen, kann Sie dies heute komplett nachfordern, oder ist hier die 3-Jährige Verjährungsfrist?
Ist die Rechtslage anders wenn das Fahrzeug bereits abgemeldet/verkauft ist?
Danke
Gruß
Josch
Meiner MEinung nach ist hier die 3-jährige Verjährungszeit anzuwenden. Die Verjährungszeit beginnt ja immer mit dem Ende des Jahres. Heißt, der Bersicherungsbeitrag für 1999 müsste am 31.12.02 um 24:00 Uhr verjährt sein und der für 2000 am 31.12.03.
Ob das Fahrzeug inzwischen abgemeldet ist oder so ist hier nicht entscheident.
MAn darf nur nicht den Fehler machen, und trotzdem bezahlen weil man in diesem Fall das Geld dann nicht zurück verlangen kann.
Gruß, Daniel.