Verjährung Versicherungsbeiträge

Hallo,

folgende Frage:

wenn eine Versicherung vergessen hat, seit 1999 die Beiträge für z.B. ein Fahrzeug einzuziehen, kann Sie dies heute komplett nachfordern, oder ist hier die 3-Jährige Verjährungsfrist?
Ist die Rechtslage anders wenn das Fahrzeug bereits abgemeldet/verkauft ist?

Danke

Gruß

Josch

Hallo Josch,

verbessere mich bitte, aber verjähren Ansprüche nicht innerhalb mit der Vollendung des 2. vollen Kalenderjahres, welches dem nächsten 31.12. folgt?

Grüße
MArco

Hallo an alle!!
die Verjährung (hier meine ich die regelmäßige § 195 und 199 des BGB)tritt ein ab dem 31.12. des Jahres und dauert 3 Jahre. Aber obacht!!! Es gibt hier auch einige Ausnahme oder Sonderfälle die man beachten sollte. Z. Bsp. die besondere Verjährung.

Wenn du dagegen angehen willst solltest du dir a) gaaanz sicher sein oder b) einen Anwalt konsultieren.

Hast du die Frage schon im Brett „Recht“ gestellt??

Gruß

Martin