Verjährung? Verzugskosten?

Hallo!
Es geht um einen Betrag von ca. 40 EUR, den wir in einem Cafe am 2.3.2001 (2001!) per EC-Karte bezahlt haben und der jetzt von einer Firma, die Terminalinhaber des EC-Kartengerätes ist, eingefordert wird. Ich hatte damals gerade die Bank gewechselt, und mein altes Konto für die besagte EC-Karte wurde am 5.3.2001 geschlossen. Ich war davon ausgegangen, daß (obwohl der 3./4.3. ein Wochenende war) die Zahlung noch von meinem alten Konto erfolgen würde, da ich noch keine Löschungsbestätigung der Bank erhalten hatte und Kartenzahlungen nach meinem Verständnis unmittelbar erfolgen – also nicht erst am nächsten oder übernächsten Werktag. Offensichtlich hatte meine alte Bank aber diese Zahlung nicht mehr abgewickelt, so daß es zu einer Rücklastschrift kam.
Der Terminalinhaber fordert jetzt von mir – außer dem eigentlichen Betrag – auch die Rücklastschriftgebühren der Bank (8,95 EUR) und „Verzugskosten nach § 286 BGB“ (17,90 EUR).

Meine Fragen:

  1. Ab wann sind solche Forderungen verjährt?

  2. Muß ich die Rücklastschriftgebühren und Verzugskosten überhaupt zahlen, da ich meine EC-Karte ja VOR Kontoschließung benutzt hatte?

  3. Die Rücklastschriftgebühren kommen mir sehr hoch vor; in anderen Fällen, in denen sich Zahlungen und mein Bankwechsel überschnitt, wurden mir Gebühren von etwa 5-6 EUR berechnet. Kann ich für die Gebührenforderung vom Terminalinhaber Belege verlangen?

  4. Die „Verzugskosten nach § 286 BGB“ seien Bearbeitungskosten sagte man mir auf Nachfrage. Muß ICH die Kosten einer Firma erstatten, die das Cafe zur Abwicklung ihrer Finanztransaktionen bemüht?

Würde mich freuen, wenn mir jemand mit Infos weiterhelfen kann.
Gruß, Gabi

Hi Gabi,

Meine Fragen:

  1. Ab wann sind solche Forderungen verjährt?

In diesem Punkt bin ich mir nicht ganz sicher, aber ich meine gehört zu haben das dies 2 Jahre sind beginnen ab dem 1. Tag des Folgejahres der Forderung. Man korregiere mich wenn ich falsch liege. :smile:

  1. Muß ich die Rücklastschriftgebühren und Verzugskosten
    überhaupt zahlen, da ich meine EC-Karte ja VOR Kontoschließung
    benutzt hatte?

Ich gehe mal davon aus das du die Forderung des Händlers nicht bestreitest, schließlich hast du ja eine Leistung erhalten die du bezahlen solltest. Wahrscheinlich hast du das ja auf dem Zahlungsbeleg unterschrieben. Fristen für die Lastschrifteinreichung des Händlers gibt es nicht. bei Zahlung mit Geheimzahl sind es 8 Werktage.

Da du dies dem Händler nicht ermöglicht hast weil du dein Konto 1 Werktag später gelöschst hast kann das nicht das Problem des Händlers sein!

  1. Die Rücklastschriftgebühren kommen mir sehr hoch vor; in
    anderen Fällen, in denen sich Zahlungen und mein Bankwechsel
    überschnitt, wurden mir Gebühren von etwa 5-6 EUR berechnet.
    Kann ich für die Gebührenforderung vom Terminalinhaber Belege
    verlangen?

Natürlich kannst du Belege verlangen, wer eine Forderung hat muss diese auch Nachweisen können.

  1. Die „Verzugskosten nach § 286 BGB“ seien Bearbeitungskosten
    sagte man mir auf Nachfrage. Muß ICH die Kosten einer Firma
    erstatten, die das Cafe zur Abwicklung ihrer
    Finanztransaktionen bemüht?

Nachdem du ja an der Sache nach meinem Verständniss schuld bist, musst du auch die Kosten tragen die der Cafe-Inhaber hat um an seine Forderung zu kommen.

Viele Grüße
Michael

Hi Gabi,

Meine Fragen:

  1. Ab wann sind solche Forderungen verjährt?

In diesem Punkt bin ich mir nicht ganz sicher, aber ich meine
gehört zu haben das dies 2 Jahre sind beginnen ab dem 1. Tag
des Folgejahres der Forderung. Man korregiere mich wenn ich
falsch liege

Forderungen von Geschäftlich an Privat müssen binnen Frist von 2 kalenderjahren eingefordert sein. D.h. Forderung im März 2001. Erstes Kalenderjahr vorbei am 01.Januar 2002. Verjährt am 01.Januar 2003.

Gruß Marco

  1. Muß ich die Rücklastschriftgebühren und Verzugskosten
    überhaupt zahlen, da ich meine EC-Karte ja VOR Kontoschließung
    benutzt hatte?

Ich gehe mal davon aus das du die Forderung des Händlers nicht
bestreitest, schließlich hast du ja eine Leistung erhalten die
du bezahlen solltest. Wahrscheinlich hast du das ja auf dem
Zahlungsbeleg unterschrieben. Fristen für die
Lastschrifteinreichung des Händlers gibt es nicht. bei Zahlung
mit Geheimzahl sind es 8 Werktage.

Da du dies dem Händler nicht ermöglicht hast weil du dein
Konto 1 Werktag später gelöschst hast kann das nicht das
Problem des Händlers sein!

  1. Die Rücklastschriftgebühren kommen mir sehr hoch vor; in
    anderen Fällen, in denen sich Zahlungen und mein Bankwechsel
    überschnitt, wurden mir Gebühren von etwa 5-6 EUR berechnet.
    Kann ich für die Gebührenforderung vom Terminalinhaber Belege
    verlangen?

Natürlich kannst du Belege verlangen, wer eine Forderung hat
muss diese auch Nachweisen können.

  1. Die „Verzugskosten nach § 286 BGB“ seien Bearbeitungskosten
    sagte man mir auf Nachfrage. Muß ICH die Kosten einer Firma
    erstatten, die das Cafe zur Abwicklung ihrer
    Finanztransaktionen bemüht?

Nachdem du ja an der Sache nach meinem Verständniss schuld
bist, musst du auch die Kosten tragen die der Cafe-Inhaber hat
um an seine Forderung zu kommen.

Viele Grüße
Michael