Hi,
wenn ein AN laut Vertrag bei einwandfreier Führung im Juli sowie zu Weihnachten Anspruch auf ein zusätzliches Grundgehalt hat
-
darf der AG mit Begründung der wirtschaftlichen Lage dieses streichen/kürzen?
-
wann verjährt die Forderung? Wenn dies schon Praxis über Jahre ist, kann man dies nachfordern? Und bis zu welchem Zeitraum?
Danke für die Antworten…
Gruß
Jeff
Hi,
wenn ein AN laut Vertrag bei einwandfreier Führung im Juli
sowie zu Weihnachten Anspruch auf ein zusätzliches Grundgehalt
hat
- darf der AG mit Begründung der wirtschaftlichen Lage dieses
streichen/kürzen?
Wenn es doch vertraglich vereinbart ist, besteht ein klagbarer Anspruch!
- wann verjährt die Forderung? Wenn dies schon Praxis über
Jahre ist, kann man dies nachfordern? Und bis zu welchem
Zeitraum?
Regelmäßig in 3 Jahren…
Danke für die Antworten…
Gruß
Jeff
Gruß Caroline
Muß 13.+14. Gehalt gezahlt werden?
wenn ein AN laut Vertrag bei einwandfreier Führung im Juli
sowie zu Weihnachten Anspruch auf ein zusätzliches Grundgehalt
hat
- darf der AG mit Begründung der wirtschaftlichen Lage dieses
streichen/kürzen?
Wenn es doch vertraglich vereinbart ist, besteht ein klagbarer
Anspruch!
Angenommen im letzten Artikel steht
- Sonstige Vereinbarungen -
„Der AN erhält bei einwandfreier Führung am 31.06. und am 30.12. jedes Jahres zusätzlich ein Grundgehalt“
Aber in einem früheren Artikel steht
- Gratifikationen / Sonderzahlungen -
„Soweit der AG Gratifikationen/Sonderzahlungen zu Weihnachten, zum Urlaub oder zu anderen Anlässen leistet, handelt es sich jeweils um einmalige, jederzeit widerrufliche freiwillige Leistungen des AG; ein Anspruch des AN auf solche Leistungen oder auf eine bestimmte Höhe derselben besteht auch im Falle wiederholter Gewährung nicht. […]“
Ist der AG damit fein raus? Oder besteht dann immernoch ein Anspruch des AN?
Gruß
Jeff