Verjährung von Abschleppkosten

Angenommen, das Auto wurde von jemanden im April 2004 abgeschleppt.
Die Appschlepprechnung datiert aber vom 15.11.2004. Ist diese dann
verjährt? Die Adresse ist bekannt. Es ist also ausgeschlossen, dass
aufgrund von einer falschen Anschrift die Rechnung erst jetzt
zugestellt wurde. Vielen Dank!

Hi,

in Deinem Beispiel verjährt die Forderung am 01.01.07.

Guckst Du hier:

http://dejure.org/gesetze/BGB/195.html

Grüße

Uwe

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Nur bei Privaten Forderungen…
Hallo,

nicht so ganz richtig…das BGB gilt nur für privatrechtliche
Forderungen…nicht für das Tätigwerden von „Vater Staat“…

Wenn Dich ein Privatmann hat Abschleppen lassen,okay…
War es „Papa Staat“ kommt es auf die Rechtsgrundlage an…
STVO,SOG,Rettungsdienstgesetze usw.

Da müsstest Du schon einmal näher erläutern,warum Abgeschleppt wurde…

mfg

Frank

Ach Frank,

die Rechnung fürs abschleppen will doch ein Privater Unternehmer.
Lediglich die Strafzahlung für der Ordnungswidrigkeit wäre verjährt.

Gruß Ivo

Hallo Frank,

angeblich parkte die Person falsch und somit war die Mindest-
Restbahnbreite nicht eingehalten. Das stimmt aber nicht und die
Person hat Einspruch eingelegt bzw. die Sache läuft auch beim Anwalt
seit Sommer 2004.

Seltsam ist, dass der Anwalt keine Akteneinsicht erhalten hat…

Wenn jemand falsch steht und abgeschleppt wird, muss er dafür
gradestehen. Aber in diesem Fall handelte es sich um einen
öffentlichen Parkplatz (rundherum waren sogar noch mehr frei) und
trotzdem wurde abgeschleppt, da die Mindestrestbahnbreite nicht
eingehalten wurde. Für das richtige parken gibt es sogar Zeugen. Zu
einer späteren Uhrzeit parkte ein anderes Fahrzeug so, dass
tatsächlich die Mindestrestbahnbreite nicht eingehalten wurde. Die
Abschleppung erfolgte um 3 Uhr nachts. Es wurde eindeutig das falsche
Fahrzeug abgeschleppt! Der Anwalt ist ebenfalls dieser Meinung und
wenn nötig geht die Sache vor’s Gericht.

Es geht nicht um die Kosten, sondern ums Prinzip!

Hallo,

also hat das Abschleppen das Ordnungsamt oder die Polizei veranlasst…
In dem Falle handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Angelegenheit …da du ja ohnehin den Anwalt damit beauftragt hast,gib das ganze an ihn weiter…
Denn wenn das Abschleppen rechtswidrig war,muss die Staatskasse das ganze bezahlen…

mfg

Frank

nicht so ganz richtig…das BGB gilt nur für
privatrechtliche
Forderungen…nicht für das Tätigwerden von „Vater Staat“…

Das ist so nicht richtig. Auch wenn „Vater Staat“ tätig wird, kann Privatrecht anwendbar sein, man denke nur an sämtliche Subventionsangelegenheiten (mit Ausnahme der verlorenen Zuschüsse).

Und hier? Der Abschleppunternehmer hat seinen Anspruch aus GoA. Und die ist zivilrechtlich.

Levay

Hallo Levay,

nein wenn es sich um eine Handlung der sogenannten Gefahren-Abwehr handelt,nicht.Diese zahlt der Staat…

mfg

Frank

hm, also ich jedenfalls musste das damals direkt an den Abschlepper bezahlen.

Levay

Hallo Levay,

eigentlich nicht…aber da nützen unsere „modernen Raubritter“ halt die Tatsache aus,das die meistens Menschen ihr Fahrzeug brauchen und auch selten einen Anwalt dabei haben…
Denn wenn aufgrund hoheitlicher Vorschriften abgeschleppt wurde,hast du ja auch alle Rechtsmittel dagegen und müßtest die Gebühr keineswegs
sofort beim Abschlepper bezahlen…NUR…der wird dir da erklären…
so sinngemäß " …Aber natürlich können Sie ihr Auto mitnehmen,aber leider muss ich die Räder als Pfand hierbehalten…"
Das ist zwar Rechtswidrig…aber
1.bist du beim abholen ja meistens alleine (also ohne Zeugen)
2.sind diese Abschleppbetriebe in der Regel in der „Pampas“,also
umständlich zu erreichen,also zahlen die meisten um endlich
Heim zu kommen
3.wenn du die Polizei rufts,kannste erstens ewig lange warten und
zweitens wird der Abschlepper dann natürlich eine „Kehrtwendung“
machen und sagen das du ihn total „mißverstanden hast“ und natürlich
dein Auto mitnehmen kannst…

mfg

Frank

P.S.
Hinweis:
Dies soll keine „Abqualifizierung“ des Abschlepp-Gewerbes sein,
bitte nicht mißverstehen…aber diese Zustände sind leider schon häufiger beobachet worden…

Die Abschleppkosten muss ich auch direkt an die Stadt Hamburg
entrichten, ein privates Abschleppunternehmen war nicht tätig.
Jedenfalls nicht in eigener Rechnung. Hab das auch an meinen Anwalt
gleich weitergeleitet.

Hallo Frank,

also, ich habe jetzt noch mal nachgeschlagen, und tatsächlich handelt es sich um eine GoA, auch wenn der Abschlepper natürlich im Auftrag der Ordnungsbehörde handelt. Das Interesse des Geschäftsherrn ist hier die Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht (nämlich den Wagen dort zu entfernen, wo er unberechtigt steht). Da also eine rein zivilrechtliche GoA einschlägig ist, wüsste ich nicht, was gegen die privatrechtlichen Verjährungsregeln spricht.

Levay

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Die Abschleppkosten werden deshalb an die Stadt Hamburg bezahlt, weil diese erstmal die Kosten an das Unternehmen gezahlt hat und nun diese sich wieder zurückholt… das Abschleppunternehmen handelt im Auftrag der Behörde und kassiert diese erstmal ab, nicht den betroffenen Fahrzeugführer.

Grüßle,

Bea