Verjährung von Ansprüchen

Nehmen wir mal an… Herr A meint, er habe finanzielle Forderungen an einen Makler (oder sonstigen Geschäftsmann Herrn M. ) aus dem Jahre 2005. Derzeit läuft in einer eng damit zusammenhängenden Geschichte (gleicher Hauskauf) ein Gerichtsverfahren des Herrn B gegen den besagten Makler M. Dieses wird Anfang 2007 abgeschlossen sein. Vermutlich wird Makler M einen Schadenersatz gegenüber Herrn B. leisten müssen.
Herr A war Zeuge in dem Verfahren. Dort wurde er darauf hingewiesen, dass ihm ja auch ein Schaden durch das Verhalten des Makler M entstanden ist.

Muss A. seine Forderung bzw. eine etwaige Klage gegen M noch dieses Jahr geltend machen? Wann tritt Verjährung ein?

Danke

Martin Winkler

Hallo,

ohne zu wissen, worauf sich die angebliche Forderung stützt, ist über eine Verjährung nichts auszusagen.

Danke, dann etwas klarer

Herr B hat bei Makler M ein Haus zum Verkauf angeboten gehabt. Herr A möchte dieses Haus erwerben und es kommt zu einem Besichtigungstermin, wo Herr B, Makler M und Herr A anwesend sind. Für die Klärung der Finanzierung benötigt Herr A vom Makler M aber noch weitere Angaben wie Grundbucheitrag etc.
Herr A fährt (wie Makler M und Herrn B) bekannt war, für 2 Wochen in einen vorher geplanten Urlaub und erwartet in der Zwischenzeit die Unterlagen. Diese treffen nicht ein und Herr B ruft beim Makler M an. Dort erhält er die (falsche) Auskunft, dass das Haus an eine andere Person verkauft sei. Herr B wiederum erhält die Auskunft vom Makler M, dass Herr A nicht in der Lage sei, das Haus zu finanzieren und abgesagt hätte (was auch falsch ist). Vom Makler M erfährt Herr A leider weiter nichts, Herrn B kann er aber auch nicht direkt kontaktieren, da er unter der Kaufadresse nicht mehr wohnt und nicht im Telefonbuch zu erreichen ist. Umgekehrt klappt es unglücklicherweise nicht, dass Herr B Herrn A direkt an seiner Arbeit kontaktieren kann.

Natürlich stellt sich die Frage, warum Makler M dieses Geschäft nicht abgeschlossen bzw. weiter verfolgt hat. Dies konnte er vor Gericht auch nicht erklären… Klar ist, dass Herr A und Herr B gerne über den Makler M das Geschäft abgewickelt hätten, Makler M aber eben dies mehr oder weniger aktiv verhindert, zumindest aber nicht im Sinne des Vertrages unterstützend begleitet hat.

Zufällig sieht Herr A, dass das Haus dann wenig später über einen anderen Makler erneut angeboten wird und kauft das Haus zu einem etwas günstigeren Preis, allerdings ist die Eigenheimzulage jetzt nicht mehr zu bekommen.

Herr B. verklagt Makler M auf Schadenersatz wegen nicht eingehaltenem Maklervertrag und klagt auf die Differenz zwischen dem Ursprungspreis 2005 und dem Anfang 2006 gezahlten Preis. Während der Verhandlung vor Gericht macht der Rechtsanwalt den Zeugen Herr A darauf aufmerksam, dass ihm ja auch ein Schaden in der Grössenordnung von 20-30000 Euro entstanden ist (wovon man möglicherweise den etwas niedrigeren Kaufpreis) mindern muss.

Herr A möchte nun eigentlich den Prozess zwischen B und Makler M abwarten (um nicht seine Zeugenaussage als „berechnend“ für ein eigenes Verfahren abgewertet zu sehen und natürlich auch, um eventuell auf das Vorverfahren aufbauen zu können).

Geklagt werden soll auf Schadensersatz durch Wegfall der Eigenheimzulage 2005 und folgende Jahre gegen Makler M

Klarer?
Danke Martin

ohne zu wissen, worauf sich die angebliche Forderung stützt,
ist über eine Verjährung nichts auszusagen.