Hallo.
Angenommen der Vermieter kündigt seinem Mieter die Wohnung.
Der Mieter zieht am 18.7.2012 aus der Wohnung aus, die Wohnungsübergabe findet aber erst am 21.07.2012 statt, da der Vermieter vorher keine Zeit hatte.
Nun reicht der Vermieter am 21.1.2013 Klage ein wegen angeblicher Mängel in der Wohnung die der Mieter zu Verantworten hätte.
Endet die Verjährungsfrist von 6 Monaten dann nicht schon zum 17. bzw. 18.1.2013?
Ich hoffe, Ihr kömmt mir helfen