Verjährung von Ansprüchen gegen den Mieter

Hallo.
Angenommen der Vermieter kündigt seinem Mieter die Wohnung.
Der Mieter zieht am 18.7.2012 aus der Wohnung aus, die Wohnungsübergabe findet aber erst am 21.07.2012 statt, da der Vermieter vorher keine Zeit hatte.
Nun reicht der Vermieter am 21.1.2013 Klage ein wegen angeblicher Mängel in der Wohnung die der Mieter zu Verantworten hätte.

Endet die Verjährungsfrist von 6 Monaten dann nicht schon zum 17. bzw. 18.1.2013?

Ich hoffe, Ihr kömmt mir helfen

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__548.html
… mit dem Zeitpunkt, in dem er die Mietsache zurückerhält.

vnA

Hallo

Der Mieter zieht am 18.7.2012 aus der Wohnung aus, die Wohnungsübergabe findet aber erst am 21.07.2012 statt, da der Vermieter vorher keine Zeit hatte.
Nun reicht der Vermieter am 21.1.2013 Klage ein wegen angeblicher Mängel in der Wohnung die der Mieter zu Verantworten hätte.

Früher war es jedenfalls so, dass dem Mieter erstmal Gelegenheit gegeben werden musste, die Mängel zu beheben, bevor der Vermieter es auf seine Kosten machen lässt. Ob sich die Rechtslage da mittlerweile geändert hat, weiß ich nicht.

Jedenfalls finde ich es komisch, dass er direkt Klage einreicht.

Und nach einem halben Jahr - ist es da nicht schwierig nachzuweisen, wer da die Mängel verursacht hat? Es kann doch der Nachmieter gewesen sein, oder die Handwerker, die die Wohnung renoviert haben, oder sonst jemand.

Oder hast du ein paar Details bei der Schilderung weggelassen?

Viele Grüße