Verjährung von Anwaltshaftung nach 3 oder 6 Jahren?

Hallo,

stimmt es das wenn ein Rechtsanwalt den Mandant nicht selber auf mögliche eigene Anwaltsfehler aufmerksam machen würde, die Verjährungsfrist nicht 3 sondern 6 Jahre betragen würde?

Falls ja wo könnte man das entsprechende Gesetz nachlesen?

Gruß

Darius

Hallo,
die 6jährige Verjährungsfrist war in § 51 b BRAO geregelt und ist am 15. 12. 2004 aufgehoben worden und gilt nur noch für Altfälle.
Regulär gibt es nur noch die 3Jahres-Frist.
lG