Habe 2001 Klage beim Verwaltungsgericht AZ. 3 K 920/01 eingelegen müssen. Die Beklagte Landeshauptstadt Dresden hat einen früheren Mitarbeiter, jetzt externer Anwalt, mit ihrer Vertretung beauftragt. Durch meine Prozessunfähigkeit wurde die Klage durch Gerichtsbescheid -ohne rechtliches Gehör zu gewähren, trotz Antrag darauf- und Beschwerde gegen den GB kostenpflichtig abgewiesen. Der externe Anwalt stellte mir eine Rechnung, die ich abgelehnt habe. Auf 3 Mahnungen habe ich jeweils mitgeteilt, dass die LH verpflichtet ist, Kosten zu sparen und keinen EX Mitarbeiter -Dr. jur.- als Anwalt gegen mich als Bürger einzusetzen. 2008 kam eine weitere Mahnung, ich habe Vollstreckungsabwehrklage eingereicht. Zur mündlichen Verhandlung 2009 erschien der Anwalt nicht, ich mußte die Klage zurückziehen. Im März 2010 hat dieser Anwalt namens und im Auftrag der Landeshauptstadt Dresden die Vollstreckung durch Erlass einer Vollstreckungsverfügung in das bewegliche Vermögen anzuordnen. Ich habe erneut eine Vollstreckungsabwehrklage eingereicht.
Das gesamte Verwaltungsverfahren läuft seit 1990. Ich bin der Meinung, dass nach altem Recht die Verjährung nach 2 Jahren eingetreten ist. Somit erfolgt von mir keine Zahlung.
Da kann ich leider nicht weiterhelfen, viel Glück dabei…
Da kann ich leider nicht weiterhelfen, viel Glück dabei…
Danke, es liegt ein klarer Verstoss durch die Behörde vor.
Hallo Guten Tag,
da kann ich Ihnen leider nicht weiterhelfen,
tut mir leid,
LG Holger
Hallo Guten Tag,
da kann ich Ihnen leider nicht weiterhelfen,
tut mir leid,
LG Holger
Läßt sich nicht ändern. Es liegt hier eine schwerwiegende Rechtsverletzung vor.
Ich kann dir da leider nicht weiter hefen
Ich kann dir da leider nicht weiter hefen
Danke, es ist sehr kompliziert.
Mir wurde bei Gericht kein rechtliches Gehör gewährt, dadurch ist der Anspruch normalerweise nicht zu realisieren.