Hallo,
jemand wird ende April von der Polizei beim zuschnellfahren geblitzt und auch sofort angehalten.
Der Fahrer wird belehrt, aber unterschreibt den Bogen nicht und gibt auch keine Auskunft. Die Polizei meint das man bald Post erhält.
Nun bekamm der Fahrer wiedererwartet doch noch Post. Und zwar heute am 03.08.2009.
Darin steht er soll einen Betrag X zahlen, Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.
Wie ist die Verjährungsfrist ? Da die Tat Ende April war und nun über 3 Monate her sind muss man dieses nicht mehr zahlen, bzw ist inzwischen verjährt, oder ?
MfG
Hallo
Der Fahrer wird belehrt, aber unterschreibt den Bogen nicht
Das war in dem Fall wohl ein Fehler.
Die Polizei meint das man bald Post erhält.
Das ist die Bekanntgabe der Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens und ab diesem Zeitpunkt fängt in der Tat die Verjährung an. Blöd nur, wenn man nichts Schriftliches darüber in den Ermittlungsakten findet - z.B. einen vom Beschuldigten ausgefüllten und mit Datum unterschriebenen Anhörungsbogen.
Gruß
smalbop
Ja, wie jetzt ?
Ich dachte immer wenn man vor Ort unterschreibt gesteht man seine Schuld ein und das wars dann.
Da ja der Bussgeldbescheid über 3 Monate später nun kam gilt dieser doch normal als verjährt ? Im Gegensatz zu dem Fall wenn der Fahrer vor Ort unterschrieben hätte
Gruss
Also wenn der Bußgeldbescheid nach 3 Jahren gekommen wäre, wäre das vielleicht interessant geworden.
Aber man wird doch nicht ernsthaft glauben, dass ein Bußgeldverfahren nach 3 Monaten (!) an einer Verjährung scheitert.
Grüße